Inhaber eines 9-Euro-Tickets, die sich in der Bahn-App Verbindungen auf der Lenneschiene herausgesucht hatten, fanden und finden einen ganz klein dargestellten Hinweis, dass dieses Ticket hiervon ausgeschlossen sei. Das wird auch noch einige Zeit so bleiben, schreibt Jochen Beele vom NWL: „Trotz der grundsätzlichen Einigung mit DB Fernverkehr kann es noch bis Ende dieser Woche zu davon abweichenden Informationen in den Auskunftsmedien der DB kommen. Dies ist technisch bedingt und sollte die Nutzer des 9-Euro-Tickets nicht irritieren.“
Das Ticket gilt in allen Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Regionalzügen bundesweit. Während Regionalzüge in der Regel von DB Regio betrieben werden, gibt es einige IC-Züge, die die Fernverkehrssparte der Bahn betreibt, die aber trotzdem ganz oder auf Teilstrecken als Regionalzüge (RE) angeboten werden. Hintergrund sind Verträge mit Bundesländern oder Verkehrsverbünden, um Pendlern bessere Verbindungen anzubieten. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) über das Problem berichtet.
Das 9-Euro-Ticket schließt die so genannte Mobilitätsgarantie NRW mit ein. Wenn sich Busse oder Bahnen in NRW um 20 Minuten oder mehr verspäten oder ganz ausfallen, könnten Fahrgäste alternativ auf den Fernverkehr, ein Taxi oder Sharing-Systeme umsteigen und sich die Kosten dafür vom Verkehrsunternehmen erstatten lassen. Bei Taxi- oder Sharing-Anbietern sind es maximal 30 Euro, in den Nachtstunden von 22 bis 5 Uhr sind es 60 Euro, die sich die Fahrgäste erstatten lassen können. Die Mobilitätsgarantie NRW ist allerdings ausschließlich in Nordrhein-Westfalen gültig. Die Verspätung darf ebenfalls nicht auf Naturgewalten, Unwetter oder Streik zurückzuführen sein.
Die Bahn nannte noch am vergangenen Freitag sieben solcher Intercity-Verbindungen: Bremen-Norddeich Mole, Elsterwerda-Berlin, Berlin-Prenzlau, Potsdam-Berlin-Cottbus, Erfurt-Gera, Stuttgart-Konstanz und eben Dillenburg-Letmathe, also den Lenne-Intercity. Dabei geht es um den IC 2224 beziehungsweise IC2225 zwischen Frankfurt und Dortmund, der auf einem Teil der Strecke gleichzeitig als Regionalexpress 34 fährt.
NWL-Geschäftsführer Joachim Künzel verkündete die Einigung am Vormittag des 31. Mai mit großer Freude: „Wir sind sehr froh, dass wir gemeinsam mit DB Fernverkehr im Sinne der Fahrgäste diese Lösung gefunden haben.“ Nahverkehrsfahrkarten werden aber nur in den Intercity-Zügen anerkannt, die sämtliche Halte auf der Strecke Letmathe – Altena – Werdohl – Plettenberg – Finnentrop – Grevenbrück – Altenhundem – Kreuztal – Weidenau – Siegen Hbf – Dillenburg bedienen.
Für die Mitnahme von Fahrrädern wird auf dem Streckenabschnitt im IC 34 eine Fahrradkarte des Fernverkehrs und eine Stellplatzreservierung benötigt, da sonst der Zustieg nicht erlaubt ist.