Berufung zurückgezogen
Drogen und kein Führerschein: Werdohler muss für ein Jahr ins Gefängnis
Gescheitert ist ein 28-jähriger Werdohler in seinen Bemühungen, eine vollstreckbare Haftstrafe noch abzuwenden. Im Landgericht Hagen zog er seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Altena zurück, wodurch dieses rechtskräftig und damit vollstreckbar wurde.
Das Jugendschöffengericht hatte ihn wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Für sich genommen, hätten die ihm vorgeworfenen Taten niemanden ins Gefängnis gebracht. Doch die einschlägigen Vorstrafen des jungen Mannes wogen zu schwer, um die Haftstrafe nochmals zur Bewährung auszusetzen.
Dem jungen Mann war im Dezember 2019 in Werdohl ein Quad, also ein vierrädriges Motorrad, in die Hände gefallen. Die Anklage ging nicht davon aus, dass er es gestohlen hatte und warf ihm eine Unterschlagung vor. Mit dem Quad war er vom Riesei nach Neuenrade gefahren, wo er einer Polizeistreife aufgefallen war. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten ein paar Gramm Haschisch und Marihuana – ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Und weil er keinen Führerschein hatte, kam noch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis dazu.
Das Problem sind die Vorstrafen
Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab, und eigentlich war das alles keine große Sache – wenn nicht die Sache mit den Vorstrafen gewesen wäre. Ihm sei klar, dass es für seinen Mandanten keine Bewährung mehr gebe, erklärte Verteidiger Dirk Löber und legte umgehend Berufung gegen das Urteil ein. Doch die Hoffnung, dass der 28-Jährige sein Leben entschlossen in die eigenen Hände nehmen und sich um eine Drogentherapie bemühen werde, erfüllte sich offenbar nicht. Und so konnte er auch die Berufungskammer des Landgerichts nicht überzeugen und zog seine Berufung letztlich zurück.