Werdohl - Der Fall des Mitarbeiters der Stadt Werdohl, der durch die Abfrage eines Fahrzeughalters möglicherweise seine Kompetenzen überschritten und gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hat, beschäftigt inzwischen auch das NRW-Innenministerium. Möglicherweise landet er am Ende auch noch vor Gericht.
Der betroffene Fahrzeughalter, ein Plettenberger Unternehmer, hatte sich darüber beschwert, dass der Mitarbeiter der Stadt Werdohl über das Straßenverkehrsamt abgefragt hatte, wem der gelbe Lamborghini gehört, den er im Februar 2016 auf der B 236 zwischen Werdohl und Altena gesehen haben wollte – mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Der Haken an der Sache: Der Besitzer kann nach eigenen Angaben durch Aufzeichnungen in satellitengestützten Fahrtenbüchern nachweisen, dass der teure Sportwagen zum angegebenen Zeitpunkt gar nicht im Raum Werdohl unterwegs gewesen ist. Deshalb fühlt er sich vom Mitarbeiter der Stadt Werdohl ausspioniert.
Bezirksregierung sieht keinen Verstoß
Der Plettenberger schaltete die NRW-Datenschutzbehörde ein mit dem Ergebnis, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (LDI) im Vorgehen des Mitarbeiters einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sah und Bürgermeisterin Silvia Voßloh zu einer Stellungnahme aufforderte. Die Akte landete auch bei der Bezirksregierung in Arnsberg, die jedoch trotz der aus Sicht der LDI rechtswidrigen Halterabfrage keinen Grund sah, den offensichtlichen Datenschutzverstoß zu sanktionieren.
Darauf wollte es der Plettenberger Unternehmer aber nicht beruhen lassen und wandte sich an das NRW-Innenministerium, das für die Dienstaufsicht der Bezirksregierungen zuständig ist. Im Rahmen dieser Zuständigkeit hat das Innenministerium die Bezirksregierung Arnsberg um einen Bericht zu dem Werdohler Fall gebeten. Die Arnsberger Behörde habe mitgeteilt, dass sie – anders als die Landesdatenschutzbeauftragte – in dem Vorgehen des Mitarbeiters der Stadt Werdohl keinen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sehe, teilte die Pressestelle des Innenministeriums auf Anfrage der Redaktion mit.
Es bleibt der Weg zum Gericht
Pressesprecherin Meike Bogdan: „Dementsprechend liegt aus Sicht der Bezirksregierung auch keine Ordnungswidrigkeit und somit kein Grund für ein Bußgeld vor. Dieses Verhalten der Bezirksregierung ist in dienstaufsichtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden. Ob es auch einer fachaufsichtlichen Prüfung standhält, war durch das Innenministerium nicht zu prüfen.“ Die Fachaufsicht für die Bezirksregierungen liegt bei den jeweils zuständigen Fachministerien.
Plettenberger wird Bescheid genau prüfen
Arnsberg und Werdohl erhalten also zunächst einmal Rückendeckung aus Düsseldorf. Der Plettenberger Unternehmer hätte jetzt noch die Möglichkeit, die Entscheidung der Bezirksregierung von einem Gericht überprüfen zu lassen. Diesen Weg hält er sich noch offen. „Wir werden uns den Bescheid des Innenministeriums erst einmal genau anschauen und dann entscheiden“, erklärte er.