Wie viele Menschen sind in Werdohl, Neuenrade und Balve wahlberechtigt?
In Werdohl dürfen nach derzeitigem Stand 11.114 Männer und Frauen an der Wahl des Landtags mitwirken. Das sind 438 (3,8 Prozent) weniger als vor fünf Jahren. In Neuenrade sind 8515 (2017: 8605) Personen zur Wahl aufgerufen, in Balve sind es 8883 (2017: 9018) Wahlberechtigte.
Wie alt sind die Wahlberechtigten?
512 Wahlberechtigte (4,6 Prozent aller Wahlberechtigten) dürfen in Werdohl erstmals an einer Landtagswahl teilnehmen. In Neuenrade gehen 558 (6,6 Prozent) junge Männer und Frauen erstmals zur Wahlurne, in Balve sind 338 Personen (3,8 Prozent) erstmals wahlberechtigt. Die größte Gruppe unter den Wahlberechtigten stellen in allen drei Städten die 50- bis 59-Jährigen: In Werdohl sind dies 2173 Personen (19,6 Prozent), in Neuenrade 1845 (21,7 Prozent) und in Balve 1941 (21,9 Prozent).
Wann erhält man eine Wahlbenachrichtigung?
Eine Wahlbenachrichtigung erhält jede wahlberechtigte Person, die ins Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist, in der sie am 3. April 2022 ihren Hauptwohnsitz hatte. Die Wahlbenachrichtigungen sind in den bereits mit der Post versandt worden. Manchmal können Benachrichtigungen von der Post nicht zugestellt werden, weil die betreffenden Wahlberechtigten versäumt haben, ihren Wohnungswechsel beim Einwohnerbüro zu melden. Wer bis zum 24. April keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich ans Wahlamt (in Werdohl Tel. 0 23 92/91 72 13, in Neuenrade Tel. 0 23 92/6 93 49, in Balve Tel. 0 23 75/92 61 07) wenden und die Benachrichtigung nachfordern. Diese Einspruchsfrist läuft am 29. April um 12.30 Uhr ab.
Was passiert, wenn man vor der Landtagswahl umzieht?
Wählen kann grundsätzlich, wer am 3. April in das Wählerverzeichnis seines Wohnortes eingetragen ist. Von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen werden auch diejenigen, die nach diesem Stichtag und bis zum 29. April von außerhalb des Bundeslandes zugezogen und bei der Meldebehörde gemeldet sind. Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag, also ab dem 4. April, innerhalb des Landes NRW umziehen, behalten grundsätzlich ihr Wahlrecht in ihrer früheren Wohngemeinde. An ihrem neuen Wohnort können sie nur wählen, wenn sie bis zum 24. April dort einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
Darf man auch in einer anderen Stadt wählen?
Wenn man vorher einen Wahlscheinantrag gestellt hat, ist es möglich, am Wahltag unter Vorlage des Wahlscheines in einer anderen Stadt zu wählen, allerdings nur innerhalb eines Wahlkreises. Werdohler dürfen also zum Beispiel in Altena oder Iserlohn wählen, nicht aber in Neuenrade oder Plettenberg. Neuenrader können beispielsweise nach Balve oder Menden ausweichen, dürfen aber nicht in in Herscheid oder Nachrodt-Wiblingwerde wählen.
Wann kann man wählen?
Die Wahllokale sind landesweit am 15. Mai von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In dieser Zeit kann jeder Wahlberechtigte hingehen und seine Kreuzchen machen. In der Regel ist es mittags voller als am frühen Morgen oder am Nachmittag. Mitbringen sollte man neben der Wahlbenachrichtigung idealerweise auch den Personalausweis oder Reisepass, damit der Wahlvorstand die Wahlberechtigung überprüfen kann. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann trotzdem wählen, denn anhand der Ausweispapiere können die Wahlhelfer die Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis nachprüfen.
Wie kann man wählen?
Am Tag der Wahl kann man seine Stimmen in dem Wahllokal abgeben, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Um in einem anderen Wahllokal zu wählen, braucht man einen Wahlschein. Man kann also nicht einfach so in ein anderes Wahllokal gehen. Einen Wahlschein kann man bei der Stadt beantragen.
Darf man auch auch vor dem 15. Mai wählen?
Kann man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen, weil man zum Beispiel Urlaub macht, krank oder beruflich verhindert ist, hat man die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Allerdings muss dafür ein entsprechender Antrag beim Wahlamt der Stadtverwaltung gestellt werden – der Antrag kann schriftlich, online oder mündlich erfolgen. Gerade während der Coronapandemie hat die Briefwahl an Bedeutung gewonnen. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag – also bis zum 13. Mai –, 18 Uhr, und in besonderen Fällen wie einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden. Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss aber spätestens am Wahlsonntag (15. Mai), bis 18 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, da um 18 Uhr mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl. Dabei können Wahlberechtigte zu den Öffnungszeiten der Wahlbüros direkt in den Rathäusern abstimmen. Die Direktwahl beginnt in Werdohl am 14. April und endet am Freitag, 13. Mai, um 12.30 Uhr. In Neuenrade und Balve soll die Direktwahl schon ab dem 13. April möglich sein; dort endet diese Wahlmöglichkeit ebenfalls am Freitagmittag vor dem Wahlsonntag.
Im zeitlichen Vorfeld der Landtagswahl werden wir über die Kandidaten und Parteien, die zur Wahl antreten, ausführlich und ausgewogen berichten. Die Leser können sich in Artikeln über die private Seite der Kandidatinnen und Kandidaten ebenso informieren wie über ihre politischen Ansichten und Ziele. Dabei werden wir im Sinne unserer Leser nicht über jede Aktion an den Wahlkampfständen in den Städten berichten, sehr wohl aber über herausragende Veranstaltungen der Parteien wie zum Beispiel Besuche von hochrangigen Politikern.