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Bürgermeister soll sich erklären: Was ist mit dem Haushaltsplan?

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Von: Volker Griese

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Das Jahr 2023 ist bereits fast zwei Monate alt, und am 27. Februar findet die erste Ratssitzung des Jahres statt. Ein neuer Haushaltsplan ist allerdings noch nicht in Sicht. Jetzt drückt die CDU-Fraktion aufs Tempo.
Das Jahr 2023 ist bereits fast zwei Monate alt, und am 27. Februar findet die erste Ratssitzung des Jahres statt. Ein neuer Haushaltsplan ist allerdings noch nicht in Sicht. Jetzt drückt die CDU-Fraktion aufs Tempo. © Griese

Die CDU-Fraktion hat für die nächste Sitzung des Stadtrates einen Antrag eingereicht, mit dem sie dem Bürgermeister und der Kämmerin „Dampf“ macht. Es geht um eine Angelegenheit, die man gemeinhin als das „Königsrecht des Rates“ bezeichnet: den Haushaltsplan.

Werdohl – Knapp vier Wochen ist es her, dass Bürgermeister Andreas Späinghaus – von der Redaktion auf die noch ausstehende Einbringung des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 angesprochen – gesagt hat: „Wir tragen gerade viele Zahlen zusammen, das kann auch noch eine Weile dauern.“

Die Aussage traf das Stadtoberhaupt im Zusammenhang mit Entscheidungen des Vergabeausschusses, der kurz zuvor lediglich zwei Aufträge im Gesamtwert von gerade einmal 121 000 Euro vergeben hatte, „Peanuts“ im Vergleich zu dem, was üblicherweise an Aufträgen im Namen der Stadt erteilt wird. Doch für weitere Auftragsvergaben hätte es auch keine Rechtsgrundlage gegeben, denn ohne gültigen Haushaltsplan ist eine Stadt nur bedingt handlungsfähig.

Diese Situation hat nun die CDU-Fraktion im Stadtrat zum Anlass genommen, den Bürgermeister in einem Antrag aufzufordern, „in Wahrnehmung seiner Organisationsgewalt notwendige und geeignete Maßnahmen [...] zu ergreifen, um den Haushalt 2023 zeitnah – spätestens jedoch bis zum 31. März 2023 – einbringen [...] zu können“, wie es wörtlich heißt.

Dass ein Haushaltsplan nicht gleich zu Beginn des neuen Jahres vorliegt, ist keineswegs ungewöhnlich. Viele Städte und Gemeinden legen zu Jahresbeginn erst einmal einen Entwurf vor, der dann in den politischen Gremien beraten wird, ehe die endgültige Fassung schließlich verabschiedet wird.

Nach Auskunft des Märkischen Kreises haben bis jetzt erst acht der 15 Städte und Gemeinden im Kreis ihren Haushaltsplan angezeigt beziehungsweise vorgelegt. Laut Gemeindeordnung sollen Haushaltspläne eigentlich bis zum 30. November des Vorjahres vorliegen.

Werdohl war schon in den vergangenen beiden Jahren säumig: Der Haushalt für 2021 wurde am 18. Januar 2021 eingebracht und fünf Wochen später verabschiedet, das Zahlenwerk für 2022 hatte die Verwaltung am 3. Februar 2022 vorgelegt, ehe der Rat am 21. Februar sein Okay gab. Begründet wurden die Verzögerungen mit Unwägbarkeiten durch die Corona-Pandemie. Rat und Aufsichtsbehörde haben das geschluckt, letztlich ist ja auch alles einigermaßen gutgegangen.

Für das Jahr 2023 hatte die Verwaltung hehre Vorsätze: Ursprünglich vorgesehen war die Einbringung des Haushaltes für die Ratssitzung am 21. November 2022. Geklappt hat das nicht, dieser Termin ist nun schon um mehr als ein Vierteljahr überschritten. Und das nimmt die CDU jetzt zum Anlass, aufs Tempo zu drücken.

Sie fordert den Bürgermeister nicht nur auf, die Gründe für die Verzögerung offenzulegen, sondern auch den Haushaltsplanentwurf bis spätestens zum 31. März einzubringen sowie die rechtzeitige Einbringung zukünftiger Haushalte zu gewährleisten.

CDU-Fraktionschef Stefan Ohrmann erinnert an die Konsequenzen, die eine verspätete Haushaltsverabschiedung hat: Projekte könnten trotz eindeutiger politischer Beschlüsse erst verspätet umgesetzt werden. „Ich weiß nicht, ob es dadurch billiger wird“, fügte er im Gespräch mit der Redaktion mit ironischem Unterton hinzu.

Und immer wiederkehrende Verzögerungen könnten vielleicht auch einen Kommissar der Aufsichtsbehörde auf den Plan rufen: „Der könnte sich dann mal anschauen, woran es liegt“, sagte Fraktionschef Stefan Ohrmann.

Die nächste öffentliche Ratssitzung findet am Montag, 27. Februar, ab 17 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

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