Party in alter Firmenhalle? Stadt sagt (noch) „Nein“

Ordnungs- und baurechtliche Vorschriften haben zur Absage einer Tanzparty an der Gildestraße geführt. Zunächst war die öffentliche Veranstaltung sogar genehmigt und in den offiziellen Terminkalender der Stadt Werdohl eingetragen worden. Dann wurde dem Veranstalter die Erlaubnis wieder entzogen.
Werdohl – Murat Sengül hatte schon alles bestellt und vorbereitet und war entsprechend enttäuscht, nachdem er seine öffentliche Tanzparty wieder absagen musste. „Mir wurde seitens der Stadt mitgeteilt, dass wegen fehlender Behindertentoiletten dort nicht gefeiert werden könne. Das fand ich natürlich sehr schade“, berichtet der Neuenrader, der nun kurzerhand eine deutlich kleinere und rein private Feier mit Freunden und Bekannten ohne Eintrittspreis bei sich zuhause feiern will, „um keinen Totalverlust zu haben.“
Diethelm Eilers, im Rathaus in der Abteilung Bau- und Immobilienmanagement zuständig, ergänzt auf Nachfrage, dass das allein nicht der Beweggrund gewesen sei, die Partygenehmigung wieder zurückzunehmen: „Das Objekt besteht aus der Werkshalle und Werkswohnung eines einst metallverarbeitenden Betriebs. Um dort eine genehmigungspflichtige Feier veranstalten zu können, bedürfte es einer Nutzungsänderung. Es hat sich jemand bei uns gemeldet, der eine entsprechende Nutzungsänderung zur Vergnügungsstätte anstrebt. Aber das ist noch lange nicht so weit.“
Der Antrag für jene Nutzungsänderung liege auch noch gar nicht vor. Sobald er das Rathaus erreicht hat, müsse überprüft werden, ob unter anderem Stellplätze und Toilettenanlagen für die angestrebte Nutzung vorhanden seien.
„An der Stelle kommt auch die Behindertentoilette ins Spiel“, erklärt Diethelm Eilers. Mit der Genehmigung von Festveranstaltungen im Allgemeinen hätte das Fehlen einer entsprechenden sanitären Anlage nichts zu tun – dann könnten ja weder Stadtfeste oder andere öffentliche Freiluftveranstaltungen stattfinden, wo der Zugang zu einer barrierefreien Toilette zumeist auch nicht gegeben ist.
„Das hat keine baurechtliche Relevanz und deshalb fällt dieser Aspekt nicht ins Gewicht bei solchen Feiern“, ergänzt Eilers. Ob und wie eines Tages an der Gildestraße gefeiert werden kann, steht aktuell in den Sternen. „Generell sind Nutzungsänderungen möglich. Nur müssen bei solchen Vorhaben ja auch Aspekte wie Lärmschutz und Abstände zu Wohnbebauung eingehalten sein. Das müsste natürlich noch geprüft werden. Ausgeschlossen ist zu diesem Zeitpunkt noch nichts“.
Investor für das Objekt Gildestraße 4 ist der 35-jährige Neuenrader Osman Bayri, der in Zusammenarbeit mit einem Architekten nun die Nutzungsänderung anstrebt. Er hat es gekauft und möchte dort ein Transportunternehmen und einen kleinen Festsaal für Geburtstage, Abifeiern, Hochzeiten oder andere schöne Anlässe etablieren. „Ich habe volles Verständnis, dass aktuell dort noch nicht gefeiert werden kann. Ich hoffe, dass wir mit der Verwaltung zu einem guten Ergebnis kommen und nach der Nutzungsänderung die Räume so herrichten können, dass er allen Richtlinien entspricht.“