Wettannahmen plötzlich möglich
Abstandsfrage nicht geklärt: Beide Werdohler Wettbüros dennoch geöffnet
Die Sportwetten-Lobby ist sehr mächtig, es geht schließlich um viel Geld: Mitte November musste das Land NRW nach einer Klage von Wettanbietern die Corona-Schutzverordnung nachbessern. Plötzlich durften die beiden Werdohler Wettannahmestellen wieder öffnen.
Annahmestellen und Wettbüros mussten Anfang November – wie Spielhallen und andere Freizeiteinrichtungen auch – aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor Corona schließen. Diese generelle Schließung ist am Mittwoch bis zum Ende des Jahres ausgeweitet worden. Betreiber von Wettannahmestellen hatten Anfang November gegen die Schließung geklagt und jetzt erwirkt, dass in NRW, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Annahmestellen eingeschränkt wieder öffnen dürfen. Spieler dürfen zwar nicht die Wetten und Spielverläufe im Ladenlokal beobachten und sich darin aufhalten. Es ist aber seit dem 11. November erlaubt, Wetten persönlich abzugeben.
Der Betreiber der neu eröffneten Tipwin-Wettannahmestelle an der Stadtbrücke ist auskunftsbereit. Geschäftsführer Sascha Bruns von der Essener Sabem GmbH betreibt viele Wettannahmestellen und will auch in Werdohl ins Geschäft. Tipwin Malta und dessen deutsche Lizenznehmer hatten Mitte Oktober die Erlaubnis zum Betrieb von Wettannahmestellen erhalten, der Anbieter ist nach Jahren der Grauzone jetzt völlig legal auf dem Markt. Bruns erlaubte ein Foto in der Annahmestelle, schließlich habe man allerhand in das ehemalige „Café Wiengarn“ investiert und freue sich auf die Kundschaft und über die Tatsache, öffnen zu dürfen.
Lizenz liegt noch nicht vor
Öffentlichkeitsscheu ist hingegen der Betreiber des Geschäfts „Sportwetten Werdohl“ an der Stadtbrücke schräg gegenüber der Tipwin-Annahmestelle. Eine Lizenz sei bei der Bezirksregierung beantragt, hieß es aus dem dortigen Umfeld, liege aber nicht vor. Eine Aufnahme vom Innenbereich wurde verweigert, Fotos seien nicht erwünscht. Spieler können ihre Wetten an einem Tisch im Eingangsbereich abgeben. Geöffnet werden darf im Moment nur im Rahmen einer zeitlich befristeten Duldung.
Nach wie vor ungeklärt ist die Frage, welches der beiden Wettbüros in Zukunft bleiben darf. Die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages von Anfang des Jahres schreibt einen räumlichen Abstand von 350 Metern von zwei Annahmestellen vor. Die beiden Werdohler Wettbüros liegen ziemlich genau 140 Meter auseinander.
Am Ende heißt es: Nur einer wird gewinnen
Wenn zu einem noch nicht genau bekannten Zeitpunkt die Bezirksregierung Arnsberg die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags behördlich durchsetzen wird, sollte es heißen: Nur einer wird gewinnen.