Der zum Tatzeitpunkt 19-Jährige habe sich in das Geschäft geflüchtet, wo die Auseinandersetzung weiter gegangen sei. Das Personal habe die beiden vor die Tür gesetzt, wo der Angeklagte erneut einen Schlag gegen den Kopf des 19-Jährigen gesetzt habe. Der junge Mann sei zunächst noch auf den Beinen geblieben und mit seinem Auto nach Hause gefahren. Dann sei er nach einem ersten Zusammenbruch ins Krankenhaus gefahren, anschließend nach Hause zurückgekehrt und sei mit „wahnsinnig starken Kopfschmerzen“ und Lähmungserscheinungen erneut in die Klinik eingeliefert worden, von wo aus er nach Bochum verlegt wurde. Dort wurde ihm der Schädel geöffnet und ein Blutgerinnsel entfernt. Die großflächige Operation hinterließ eine große Narbe.
Warum tut jemand so etwas? Der Zeuge zitierte den Angeklagten mit den Worten: „Hast du was mit meiner Ex-Freundin?“ Seine kurze Antwort: „Ja es stimmt.“ Dann habe er weggehen wollen und den ersten Schlag gegen den Kopf bekommen.
Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, das den entscheidenden Punkt zurückwies. Er gab zu, dass er den 19-Jährigen mehrfach geschlagen und getreten hatte – aber „nicht gegen den Kopf, sondern gegen den Hintern“.
Sieben Wochen nach der Tat wurde ein bisschen Kokain bei einer Durchsuchung des Angeklagten in Herscheid gefunden, was den Hintergrund seiner Probleme deutlich machte. Eine erste Drogenentzugstherapie im Rahmen seiner derzeitigen Inhaftierung war allerdings gescheitert. Aus der Therapieeinrichtung war er in die forensische Klinik in Lippstadt-Eickelborn verlegt worden, dort ging es nach Auseinandersetzungen mit dem Pflegepersonal in ein Einzelzimmer und schließlich in die JVA Werl. Bis zur erneuten Verhandlung vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hagen ist er dort sicher verwahrt.