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Ob Alten- oder Flüchtlingshilfe: Stadt fördert soziales Engagement

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Wer beispielsweise in der Altenhilfe tätig ist, kann für bestimmte Aktionen eine Förderung der Stadt Plettenberg beantragen.
Wer beispielsweise in der Altenhilfe tätig ist, kann für bestimmte Aktionen eine Förderung der Stadt Plettenberg beantragen. © DPA

Wer sich sozial engagiert, kann für bestimmte Projekte eine finanzielle Förderung der Stadt Plettenberg erhalten. Die dies bestimmende Satzung gilt zwar bereits seit rund drei Jahren, doch aufgrund der Corona-Pandemie seien die Mittel laut Mitteilung der Stadt Plettenberg kaum abgerufen worden.

Plettenberg – Im Jahr 2019 hatte der Rat der Stadt die neue soziale Förderrichtlinien beschlossen hat, die seit dem 1. Januar 2020 gültig sind.  Aufgrund der Pandemie in den letzten Jahren seien allerdings nur wenige Anträge gestellt worden – schließlich hatten Begegnungen im Bereich der Altenhilfe oder Flüchtlingshilfe kaum stattfinden können. „Inzwischen laufen viele Projekte wieder an, sodass die Stadt Plettenberg die Fördermittel nochmals erläutern und wieder ins Bewusstsein zurückrufen möchte“, erklärt Stadtsprecher Hanno Grundmann.

Für die Altenhilfe stelle die Stadt Plettenberg demnach jährlich 10 000 Euro zur Verfügung. Bezuschusst würden auf Antrag Maßnahmen und Aktionen im Bereich der Altenhilfe, die offen für alle Älteren sind, die die Möglichkeit zur Begegnung, zur Information und zum Austausch bieten und der Einsamkeit und Isolation älterer Menschen entgegenwirken. „Angebote, die durch Kostenbeiträge der Teilnehmer getragen werden, werden nicht gefördert. Kosten für Begegnungsstätten können ebenfalls nicht über diese Förderrichtlinien bezuschusst werden“, erklärt Christiane Wilk, Fachgebietsleiterin Soziales.

Für die Förderung sonstigen sozialen Engagements, etwa in der Flüchtlingsarbeit, für die Förderung von Inklusion oder Integration stelle die Stadt Plettenberg jährlich 5 000 Euro zur Verfügung. „Ausgenommen sind Maßnahmen, die über andere Fördermittel bezuschusst werden“, schränkt Wilk ein.

 Für beide Förderungen gelte: Antragsberechtigt seien Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, gemeinnützige Personen und Vereine, deren Arbeit in Plettenberg stattfindet. Gewerbliche Unternehmen könnten nicht unterstützt werden.

„Die Höhe der Förderung richtet sich nach Qualität und Quantität des Angebots. Eine mehrfache Förderung von Angeboten ist ausgeschlossen“, sagt Christiane Wilk. Vorrangig bezuschusst würden Einrichtungen, die in Netzwerken wie etwa dem Gesundheits- und Pflegenetzwerk Plettenberg-Herscheid mitarbeiten. „Nur durch Zusammenarbeit und Kooperation kann die vorhandene Infrastruktur gehalten und gegebenenfalls ausgebaut werden. Daher hofft die Stadt auf Synergieeffekte und einen zielgerechten Einsatz der knappen Ressourcen“, sagt Stadtsprecher Grundmann.

Info

Den kompletten Text der Förderrichtlinien und die Antragsformulare befinden sich auf der Homepage der Stadt Plettenberg in der Rubrik „Soziales“. Für weitere Informationen steht Christiane Wilk unter Tel. 0 23 91 /92 31 87 zur Verfügung.

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