Nicht notwendig ist für das angestrebte Bebauungsplanverfahren eine sogenannte Auswirkungsanalyse wie sie beispielsweise vom Modepark Röther gefordert wurde.
Untersucht werden sollen die möglichen wettbewerblichen, städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Wirkungen des Vorhabens in der Stadt Plettenberg und im Umland. So sei dabei auch zu prüfen, welche Umsatzverteilungen durch das Vorhaben auf die Betriebe in Plettenberg ausgelöst werden können.
Eine durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) erstellte Auswirkungsanalyse liegt der Stadtverwaltung bereits vor. Laut der Analyse sind „keine betriebsgefährdenden Wirkungen auf einzelne Lebensmittelbetriebe festzustellen, demnach sind auch weder städtebauliche noch versorgungsstrukturelle Auswirkungen durch das Erweiterungsvorhaben zu konstatieren.
Laut Stadtverwaltung kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn die Größe der möglichen Grundfläche weniger als 20.000 Quadratmeter beträgt. Da der Grenzwert von 20.000 Quadratmeter versiegelter Fläche durch den Bebauungsplan nicht erreicht werde, es sich aber um ein „großflächiges Einzelhandelsvorhaben handelt“, müsse eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erfolgen.
Im vereinfachten Verfahren kann aber laut Vorlage von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen werden. Eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ist laut Stadtverwaltung nicht notwendig, weshalb man dem Ausschuss empfiehlt, die Verwaltung mit der Fortführung des Bauleitplanverfahrens zu beauftragen.