Ein Entgegenkommen der Stadt habe es nach dem Hilferuf der Anlieger nicht gegeben. Eher im Gegenteil: Jennifer Müller, die 65 Quadratmeter für den Bau der neuen Straße an die Stadt verkaufen soll, und der im Gegenzug 100 Quadratmeter angeboten wurden, lehnte dies ab, zumal sie wegen des größeren Grundstücks noch mehr hätte bezahlen müssen. Ihr sei von der Stadt „Post aus Arnsberg“ angedroht worden, wenn sie sich weiter weigere.
Gemeint ist damit die Bezirksregierung Arnsberg und eine sofortige Besitzeinweisung (Enteignung). Auch sei sie gewarnt worden, dass sie in dem Fall durch Anwalts- und Gutachterkosten mit hohen Kosten rechnen müsse. Doch davon ließ sich die Aldi-Kassiererin nicht abschrecken. „Ich sitze das jetzt aus“, sagt Müller, die sich bei der zuständigen Stelle erkundigte, was die Kosten angeht.
Auf Nachfrage bei Christoph Söbbeler, Pressesprecher der Bezirksregierung, hieß es: „In der Regel trägt der Projektträger die Kosten des Besitzeinweisungsverfahrens.“ Kosten können entstehen durch Amtshandlungen der Enteignungsbehörde (Verwaltungsgebühr), Erstellung von Gutachten, Fahrtkosten) und die Zuziehung eines Rechtsbevollmächtigten.
Heißt im Klartext: Wenn Jennifer Müller einen Rechtsanwalt hinzuzieht, erkennt die Enteignungsbehörde dies in der Regel als notwendig an. Und diese Aufwendungen seien ebenso wie Gutachten vom Projektträger – in diesem Fall die Stadt Plettenberg – zu übernehmen.
Auch die übrigen Anwohner, die zahlen sollen, wollen keinesfalls sofort bezahlen, sondern wenn überhaupt erst zum Abschluss der Straßenbaumaßnahme. Rentner Achim Müller hat zuletzt nichts mehr von der Stadt Plettenberg gehört: „Die müssen nicht glauben, dass wir uns alles gefallen lassen.“
Alle betroffenen Anlieger seien auch bereits am Kanal angeschlossen gewesen. Der Ohler, der eine Rechtsschutzversicherung hat, kontaktierte nun einen Fachanwalt in Köln, der Akteneinsicht haben will. In dem Fall bleibt nicht nur die Stadtverwaltung stur...
Vor drei Wochen sendete die Redaktion weitere Fragen zum Thema Neubaugebiet Ölmühle an die Verwaltung, die in dieser Woche wie folgt beantwortet wurden.
Zunächst einmal würden wir gerne wissen, ob der Bürgermeister noch einmal das Gespräch mit den Anwohnern suchen will, zumal sich jetzt auch die beiden Anlieger vom Schattweg mit den Anliegern vom Hasentanz verbündet haben?
Das ist nicht der Fall. Eine konkrete Anfrage zu einem klärenden Gespräch an den Bürgermeister hat es weiterhin (seit ihrer letzten Anfrage) nicht gegeben.
Handelt es sich am Hasentanz und Schattweg nicht eher um einen Straßenausbau für die letzten Häuser?
Die Anlieger, auch die der neu entstehenden Baugrundstücke an der sich jetzt konkret im Bau befindlichen Anlagen Schattweg und Am Hasentanz, sind in Form von Erschließungsbeiträgen zu beteiligen, da die jeweilige Anlage, so wie sie jetzt geplant ist, noch nicht existiert hat.
Da nur der Asphalt vor den letzten Häusern fehlt, handelt es sich wohl eher um eine Erweiterung und Verbesserung der Fahrbahn, höchstens aber um die endgültige Erschließung der letzten Häuser. Zudem können im Fall von Straßenausbau öffentliche Fördermittel beantragt werden. Ist darüber nachgedacht worden?
Es fehlt nicht nur der Asphalt vor den letzten Häusern, es war auch überhaupt kein Straßenunterbau vorhanden. Anders als für Straßenausbaubeiträge gibt es für Erschließungsbeiträge kein Förderprogramm, bei dem die auf die Anlieger entfallenden Beiträge durch das Land (wie bei Straßenausbaubeiträgen) oder durch einen anderen Fördergeber übernommen werden.
Wie lautet die baurechtliche Begründung, dass es sich bei der Erschließung des Neubaugebietes um eine endgültige Herstellung der Erschließungsanlage der letzten Häuser handelt und nicht um eine eigenständige und neue Erschließung, deren Kosten auf die zukünftigen Grundstückseigentümer umzulegen sind?
Die Begründung ergibt sich aus dem Baugesetzbuch in Verbindung mit teils höchstrichterlicher Rechtsprechung. Der Umfang der Erschließungsanlage ergibt sich zudem aus der Abgrenzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes, in Verbindung mit dem Bauprogramm. Diese definieren die Grenzen des Ausbaus.
Können die Beiträge abgerechnet werden, wenn das fehlende Grundstück Am Hasentanz nicht an die Stadt veräußert wird?
Ja, da die derzeitige Grundstückssituation nichts an der Anliegerschaft an der Erschließungsanlage ändert.
Auf Nachfrage zur Ankündigung eines Enteignungsverfahrens teilte die Stadt folgendes mit:
Zur vorzeitigen Besitzeinweisung werden wir keine Auskunft geben. Diese ist rechtlich jedoch möglich.
Abschließend wies die Stadt darauf hin, dass man sich nicht mehr zum Fall äußern werden, ergänzte aber: „Selbstverständlich können betroffene Bürger jederzeit das Gespräch mit den Zuständigen der Verwaltung suchen.“