1. come-on.de
  2. Lennetal
  3. Plettenberg

Nach Zug an E-Zigarette: Jugendlicher muss behandelt werden

Erstellt:

Von: Christos Christogeros

Kommentare

E-Zigaretten
Nachdem ein 15-Jähriger an einer E-Zigarette gezogen hatte, bekam er Kreislaufprobleme und musste vom Rettungsdienst behandelt werden. Die Polizei hat eine Vermutung, was in der E-Zigarette enthalten gewesen sein könnte. © Silas Stein/dpa

War wieder das CBD-Liquid im Spiel? In Plettenberg mussten sich Polizei und Rettungsdienst am Montagabend um einen 15-Jährigen kümmern, wie die Polizei berichtet. Er hatte zuvor an einer E-Zigarette gezogen.

Plettenberg - Es ist der zweite Vorfall innerhalb weniger Tage: Erst kürzlich waren Polizei und Rettungsdienst zur Zeppelinschule ausgerückt, nachdem ein 15-Jähriger nach dem Konsum von CBD-Liquid kollabiert war. Nun mussten die Beamten wegen eines ähnlichen Falls zur Grünestraße in Plettenberg ausrücken.

Wie die Polizei berichtet, wurden die Beamten gegen 18 Uhr zum ZOB Grünestraße gerufen. Auf einer Bank saß demnach ein 15-jähriger Plettenberger. Er hatte Kreislaufprobleme, war laut Bericht erheblich berauscht und musste durch Mitarbeiter des Rettungsdienstes begutachtet werden.

Im Anschluss wurde der junge Plettenberger seiner Mutter übergeben. Zeugen erklärten gegenüber der Polizei, dass der 15-Jährige kurz zuvor an einer E-Zigarette gezogen hatte.

Ob in dieser auch das CBD-Liquid enthalten war, das an der Zeppelinschule zum Kollaps eines anderen 15-Jährigen geführt hat, ist laut Polizei ebenso noch unklar, wie die Frage, wer dem jungen Plettenberger die E-Zigarette zur Verfügung gestellt hatte.

Die Polizei bittet Zeugen, sich unter Tel. 02391/9199-0 zu melden. Es wurde eine Ermittlung wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

CBD-Liquid

Sogenannte CBD-Liquids oder auch „Baba-Liquids“ sind frei verkäuflich und von gewöhnlichen E-Zigaretten-Liquids nicht zu unterscheiden.

CBD steht für Cannabidiol und ist legal, solange der THC-Gehalt unter dem gesetzlichen Höchstwert von 0,2 Prozent liegt. Ja nach Herstellungsart und Ursprung des CBD, können diese Höchstwerte jedoch überschritten werden.

Die Abgabe ist nur an Personen über 18 Jahren erlaubt. Der Konsum kann bei jungen Menschen Kreislaufprobleme, Herzrasen bis hin zu Panikattacken verursachen. Die Polizei warnt daher besonders junge Menschen davor, die Risiken beim Konsum von CBD-Liquids in E-Zigaretten nicht zu unterschätzen. 

Auch interessant

Kommentare