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Vorsorglich bruchgefährdete Pappeln gefällt

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Von: Peter von der Beck

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Mehrere Pappeln wurden an der Werdohler Straße gefällt.
Mehrere Pappeln wurden an der Werdohler Straße gefällt. © von der Beck

An der Werdohler Straße, kurz vor der Wilhelmshöhe, im Bereich der Einmündung Rote Mütze, sind in diesen Tagen etliche dickere Bäume gefällt worden.

Neuenrade – Die Bäume standen auf Privatgrund vor einer Reihe von Mehrfamilienhäusern. Besonders in Neuenrade ist man – gerade was Baumfällungen anbelangt – höchst sensibel. Es gibt die Baumfreunde und die Grünen, die es bedauern, dass Baumfällungen in der Regel beantragt und nicht mehr im Bauausschuss diskutiert werden. Zudem gibt es eine umfassende Baumschutzsatzung für das Neuenrader Stadtgebiet.

Bürgermeister bringt Licht ins Dunkle

Wie auch immer: An der Werdohler Straße wurde jedenfalls ein halbes Dutzend Bäume gefällt. Unklar war, ob dies gegen die Satzung verstoßen würde. Licht ins Dunkle brachte schließlich Bürgermeister Antonius Wiesemann höchstselbst. Das Stadtoberhaupt, im früheren Leben Inhaber des gleichnamigen Gartenbaubetriebs und mithin ausgewiesener Fachmann und Naturfreund, konnte allerdings Entwarnung geben.

Baumschutzsatzung greift nicht bei Pappeln

Es handele sich bei den Bäumen um Pappeln, die nicht der Baumschutzsatzung unterliegen würden. Er habe sich die Sache selbst angeschaut. Seiner Kenntnis nach sei die Fällung wohl auch innerhalb der Fristen erfolgt. Auch das ausführende Unternehmen verwies auf die Rechtmäßigkeit der Fällungen. Demnach sei es dem privaten Auftraggeber darum gegangen, Vorsorge zu treffen, damit von den Pappeln nicht etwa Äste auf den Gehweg fallen würden. Auch an einem Spiel- und Sitzareal wurde ein Baum gefällt.

Artenschutzrechtliche Kontrolle

In der Tat habe es sich bei den Bäumen um bruchgefährdete Pappeln gehandelt. Selbstverständlich habe man vor dem Fällen auch eine artenschutzrechtliche Kontrolle vorgenommen und geschaut, ob in den zu fällenden Bäumen nicht etwa Nester von Vögeln gebaut wurden. Da sei aber nichts gewesen. Augenscheinlich wurden die Bäume auch ordentlich entfernt: Für die Häuser bleibt Schutz vor Straßenlärm vorhanden; die übrigen Bäume können sich nun wohl besser entwickeln, hieß es.

Übrigens fallen auch Nadelgehölze, Birken, Weiden sowie Obstbäume mit Ausnahme von Walnuss, Esskastanien und Wildapfel nicht unter die Satzung.

Die Stümpfe lassen die Größe der nicht geschützten Bäume noch erahnen.
Die Stümpfe lassen die Größe der nicht geschützten Bäume noch erahnen. © von der Beck, Peter

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