Wenn absehbar ist, dass eine solche Lage länger dauert, gibt es für die Polizeikräfte jederzeit die Möglichkeit den ordnungsamtlichen Bereitschaftsdienst zu benachrichtigen. Dieser fungiert rund um die Uhr auch als Mittler. In diesen Lagen kann zum Beispiel der Baubetriebshof durch den ordnungsamtlichen Bereitschaftsdienst gebeten werden, entsprechende Hinweisschilder im weiteren Umfeld des Unfallorts aufzustellen. So kann dann ein Einfahren in eine gesperrte Straße größtenteils verhindert werden und die Verkehrsteilnehmenden müssen nicht wenden.
Ob, wann und wie in solchen Szenarien der ordnungsamtliche Bereitschaftsdienst hinzugezogen wird oder nicht, ist Sache der Polizeibeamt:innen vor Ort. Im Regelfall funktioniert dieses Vorgehen reibungslos und hat sich bewährt.
Dennoch liegt bei solch schweren Unfällen unserer Erfahrung nach das Augenmerk aller Einsatzkräfte zuallererst bei der Rettung und Versorgung von verletzten Personen und dann im direkten Anschluss daran sind Bergung und Unfallaufnahme die gesetzten Ziele.
Unterm Strich gilt: Wenn unser Ordnungsamt benachrichtigt wird, steht es - neben seinen zahlreichen Bereitschaftsdienstaufgaben (Einweisungen nach dem PsychKG, Obdachlosenunterbringung, Sicherstellungen etc.) – im Rahmen seiner Möglichkeiten gern unterstützend zur Seite.