Vereine beantragen Mittel
„Moderne Sportstätten“: Diese Projekte sind in Neuenrade geplant
Die Modernisierung und Sanierung der Pferdeboxenanlage des Reit-, Fahr- und Zuchtvereins (RFZV) Neuenrade-Küntrop sowie die Sanierung von zwei Tennisplätzen auf der Anlage der Tennis-Abteilung des TuS Neuenrade sollen mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ gefördert werden.
Die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Sport, Jugend und Soziales wollen sich am Mittwoch, 10. Februar (17 Uhr, Kaisergarten), mit dem Thema beschäftigen. Die Verwaltung schlägt vor, eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.
Auf das Stadtgebiet Neuenrade entfällt laut Verwaltungsvorlage aus dem Programm „Moderne Sportstätten 2022“ ein Fördervolumen in Höhe von insgesamt 300 000 Euro. Förderfähig seien in erster Linie Projekte, die vereinseigene Anlagen betreffen. In Neuenrade seien die meisten Sportanlagen allerdings Eigentum der Stadt, deshalb sei der Kreis der möglichen Antragsteller in der Hönnestadt begrenzt, teilt die Verwaltung mit.
Stadtsportverband sichtet und priorisiert Maßnahmen
Der Stadtsportverband, der die Anträge der Vereine sichtet und priorisiert, habe im Juli vier Maßnahmen benannt, für die eine Förderung in Frage kämen. Nachdem Verwaltung und Kommunalpolitik bereits im Sommer erklärt hatten, zwei Anträge zu befürworten (RFZV Küntrop, Ersatzneubau einer Führanlage sowie Luftsportverein Sauerland, Errichtung eines Vorhangs in der Motorflughalle), solle jetzt auch Planungssicherheit für die beiden anderen Maßnahmen geschaffen werden. So plane die Tennisabteilung des TuS Neuenrade die Grundsanierung von zwei Plätzen am Waldstadion. Die Gesamtkosten werden mit 32 072 Euro angegeben, davon könnten 29 072 Euro aus dem Förderprogramm zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem liege dem Stadtsportverband ein zweiter Antrag des RFZV Neuenrade-Küntrop vor. Der Verein wolle im Sommer die Pferdeboxen-Anlage komplett modernisieren; insbesondere die Elektrotechnik müsse erneuert werden. Zudem sei geplant, die Pferdeboxen aus Tierschutzgründen zu vergrößern. Die förderfähigen Kosten betragen laut Vorlage 231 815. Hieraus errechne sich ein beantragter Zuschuss in Höhe von 197 043 Euro.