Bezüglich der restlichen, immerhin noch 555 Euro, erklärt die Neuenraderin, Geld für den Friseur ihrer Mutter, sowie für Lebensmittel und Kleidung für die Senioren ausgegeben zu haben. Ihre Mutter möge so gern Joghurt und Bananen. „Ich habe da aber keine Belege mehr für. Einmal habe ich auch getankt. Ich muss ja auch immer nach Menden fahren. Das ist ja eine Strecke“, erklärt die Angeklagte.
Dass das mit dem Tanken nicht ganz in Ordnung gewesen sei, gibt sie zu. Der Richter und auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft glauben der Frau nicht, dass sie das Geld für ihre Mutter ausgegeben hatte. Dafür seien die Abhebungen zu häufig und die Beträge jeweils zu hoch.
Damit ist die Untreue für das Gericht erwiesen. Als der Richter die Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro verkündet, ist die 56-Jährige völlig schockiert: „Da kann ich mir auch gleich einen Strick nehmen. Ich kann das nicht zahlen. Kann ich lieber in Haft gehen?“
Der Vorsitzende begründet das Urteil damit, dass er nicht glaube, dass das Geld in Sachen für die Mutter investiert worden war. Vielmehr gehe er davon aus, dass die Angeklagte – die knapp 3000 Euro Schulden aus offenen Kreditkartenabrechnungen hat – das Geld für sich verwendet hatte. Zusätzlich zu den 2400 Euro Geldstrafe, muss die Neuenraderin auch die 555 Euro, die sie vom Konto der Mutter abgehoben hat, zurückzahlen.