Anliegerbeiträge: Zunächst werden keine Bescheid verschickt

Der Eigenanteil der Anlieger beim Ausbau von Straßen wurde zunächst seitens des Landes quasi um die Hälfte reduziert, nun hat die Regierungsmehrheit im Landtag eine Abschaffung der Anliegerbeiträge im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes angestoßen und es soll eine 100-Prozent-Förderung geben.
Es gebe aber noch keine Durchführungsverordnung, wie Bauamtsleiter Marcus Henninger im Rahmen des Fachausschusses erläuterte.
Denn das Ganze war natürlich auch Thema während der Sitzung des Bau-, Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag. Formell, um sich den Anspruch auf die bisherige Förderung zu erhalten, beschloss der Ausschuss einstimmig zunächst das Straßen- und Wegekonzept. Das muss ohnehin beim Land vorliegen, um Anspruch auf Geld aus dem Fördertopf zu haben, aus dem bisher die Anlieger um die Hälfte ihrer Abgaben entlastet wurden. Die neuen Regeln gelten wohl auch rückwirkend bis 2018. „So wird es wohl Beitragsbescheide über null Euro geben“, sagte Henninger.
Für Freiheit und Hüttenweg gilt Regelung wohl nicht mehr
Und was die Anliegerbeiträge für die sanierten Straßen Rüterbruch und Winterlit anbelangt, so wurden erst einmal keine Bescheide verschickt, weil das unter diesen Rahmenbedingungen keinen Sinn ergebe, sagte der Bauamtsleiter während der Sitzung. Henninger erwähnte aber auch die Straßen Freiheit und Hüttenweg. Die würden wohl nicht mehr darunter fallen, hieß es.