Und darum geht es: Der Angeklagte soll in der Zeit von 2003 bis zum 18. Februar 2021 in Nachrodt-Wiblingwerde und anderen Orten, die bisher nicht genannt wurden, in drei Fällen Freundinnen seiner Pflegetochter unter der Kleidung im Intimbereich berührt und sie in zehn Fällen dazu veranlasst haben, seinen Penis zu berühren, was bis auf einen der Fälle auch so geschehen sein soll. In allen Fällen sollen die mutmaßlich geschädigten Kinder zu den jeweiligen Tatzeitpunkten jeweils jünger als 14 Jahre gewesen sein. Bei einer Durchsuchungen der Wohnung des Angeklagten in Hagen und in seiner Gartenlaube in Iserlohn sollen Anfang August 2020 elf Datenträger sichergestellt worden sein, auf denen insgesamt 917 kinderpornografische Dateien gespeichert gewesen sein sollen. Einen Teil der Bilder soll der Angeklagten auch selbst aufgenommen haben.
Ans Aufhören dachte der mutmaßliche Täter anscheinend nicht, denn es gab eine weitere Durchsuchung und entsprechend erschreckende Ergebnisse. Sie fand Mitte Februar 2021 statt. Damals wurden erneut Datenträger mit mindestens 318 kinderpornografischen Bildern sichergestellt. Der Angeklagte ist strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten und befindet sich auf freiem Fuß. Eine der mutmaßlich geschädigten Zeuginnen hat sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen. Nach der Auftaktverhandlung am Montag sind folgende weitere Gerichtstermine vorgesehen: 1., 19. und 20. Juni. Alle Verhandlungen beginnen um 9.30 Uhr.