„Vielleicht ist da etwas durcheinandergeraten“, vermutet Christof Hüls. Denn man müsse zwischen Schrottautos und Schrotthändler unterscheiden. Aufgrund der Autobahnsperrung seien „abenteuerliche Fahrzeuge“ auf den Umleitungsstrecken unterwegs. Für den Verkehrsdienst seien die Kontrollen tatsächlich sehr aufwendig. Nach Inaugenscheinnahme der Fahrzeuge müssten diese nicht selten zu einem Sachverständigen gebracht werden.
Zurück zu den Schrottsammlern. Sie benötigen für jede gewerbliche Sammlung von der Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises eine Genehmigung. Das Sammelfahrzeug muss erkennbar mit einem „A-Schild“ ausgestattet sein, das besagt: Mit diesem Fahrzeug werden Abfälle gesammelt.
„Doch es gibt schwarze und schwärzere Schafe“, sagt Polizeisprecher Christof Hüls. So würde Metall auch immer wieder aus den Gärten geklaut, „dann liegen nur noch die Geranien da“. Oder vom bestellten Sperrmüll, den man an die Straße gestellt habe, fehle plötzlich das eine oder andere Teil. „Manche Bürger sind auch froh, wenn alles weg ist, aber wir bekommen durchaus regelmäßig Meldungen über illegale Schrottsammler. Wir versuchen sie dann natürlich zu finden“, so Christof Hüls.
Die Sachlage ist oft höchst kompliziert. Denn selbst, wenn man Metall sammeln darf, heißt es nicht, dass Metallbehälter transportiert werden dürfen, in denen Reste von Chemikalien sind. Nicht erlaubt ist zudem, den ganzen „Ramsch“ hinten auf die Ladefläche zu werfen. Die Ladung muss gesichert sein. Christof Hüls formuliert es so: „Klassische Klüngelsammler sind eher die Seltenheit geworden, es sind oft spezielle Nationalitäten mit Fahrzeugen aus dem Ruhrgebiet.“