Im Nachrodter Pertheshaus sind alle Pflegekräfte geimpft, im Ellen-Scheuner-Haus in Altena haben sich zwei gegen eine Immunisierung entschieden. „Das ist marginal, Gott sei Dank, keine Frage“, sagt Einrichtungsleiterin Petra Winkler. „Und diese beiden warten jetzt darauf, wie es weitergeht.“ Petra Winkler mag nicht beurteilen, ob die Nichtgeimpften tatsächlich bereit sind, ihren Beruf aufzugeben. „Es ist letztlich eine sehr persönliche Entscheidung“, sagt sie. Und auch, wenn in ihren Pflegeeinrichtungen durch die Impfpflicht kein Pflegenotstand ausbricht, so meint sie doch: „Das ist ja für die gesamte Gesellschaft eine Katastrophe. Wer mal hinschaut, was in der Pflege los ist, der erkennt die schwierige Situation. Wir haben nur das große Glück, dass wir nicht so katastrophal betroffen sind.“
Zur Impfpflicht ein Interview mit Alexander Bange, Pressesprecher des Märkischen Kreises. Das Kreisgesundheitsamt geht im Märkischen Kreis von einer niedrigen vierstelligen Zahl an nicht immunisierten Personen im medizinischen und pflegerischen Bereich aus.
Wie viele nicht geimpfte Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen wurden bereits gemeldet?
Die Meldepflicht für nicht immunisiertes Personal besteht für Einrichtungen gemäß Paragraf 20a Absatz 1 IfSG und muss bis zum 31. März an das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises erfolgen. Anschließend werden die gemeldeten Personen vom Kreisgesundheitsamt angeschrieben und aufgefordert, ihren Impfstatus mitzuteilen. Am ersten Tag sind beim Kreisgesundheitsamt 58 nicht immunisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 25 Einrichtungen, darunter Pflegeheimen, Krankenhäusern, Physiotherapien etc., gemeldet worden.
Was passiert, wenn Arbeitgeber dies nicht tun, sozusagen die nicht geimpften Personen nicht melden? Nachprüfen kann man dies nicht?
Laut Gesundheitsministerium soll das Gesundheitsamt zu ungeimpften Beschäftigten Kontakt aufnehmen und einen Nachweis einfordern. Wenn dann keine Rückmeldung erfolgt, könnte das Amt bis zu 2500 Euro Bußgeld verhängen. Falls in einer „angemessenen Frist” von den betroffenen Beschäftigten dann kein Nachweis vorgelegt oder der Aufforderung einer ärztlichen Untersuchung nicht Folge geleistet wird, könnten die Gesundheitsämter das Betreten der Einrichtung oder das Arbeiten dort untersagen. Der Märkische Kreis wird detailliert etwaige Beschränkungen prüfen. Auch Arbeitgebern, die der Meldung nicht nachkommen, drohen Bußgelder.
Vielen ist das Thema „zuwider“. Erwarten Sie größere Probleme bei der Umsetzung?
Eine Aussage dazu ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Nach dem 31. März wird es eine Anhörung geben – mit den Arbeitgebern und den nicht immunisierten Arbeitnehmern.