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Osterfeuer: Fest am Gartenbad

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Von: Susanne Fischer-Bolz

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Stockbrotbacken am Kinderfeuer kommt immer besonders gut an.
Stockbrotbacken am Kinderfeuer kommt immer besonders gut an. © Archiv

Wenn die Flammen in den Himmel steigen, Mädchen und Jungen am Kinderfeuer Stockbrot backen, wenn am Pommesstand die Schlange immer länger wird und „ganz Nachrodt“ auf den Beinen ist, dann ist Osterfeuerzeit.

Nachrodt-Wiblingwerde – Der Förderverein Gartenhallenbad lädt zum Fest ein – und zwar für Ostersonntag, 9. April. „Organisiert wird es in diesem Jahr von Bernd und Johannes Fischer und Janina Jochheim“, erzählt Sabine Karisch, Vorsitzende des Trägervereins Gartenhallenbad. Obwohl die Sanierung des Bades im Außenbereich und die Sanierung der Turnhallen-Kabinen laufen (wir berichteten), kann auf dem Platz hinter dem Schwimmbad gefeiert werden. Und natürlich wird der riesige Holzstapel vor dem Anzünden des Feuers umgeschichtet. „Es ist uns ganz wichtig, dass die Tiere geschützt werden. Und das sind immer sehr viele, nicht nur Vögel, sondern auch Blindschleichen zum Beispiel“, erzählt Sabine Karisch. Blindschleichen lieben den feuchten und geschützten Raum, „es sind immer sehr viele, wir setzen sie dann in die Botanik“, so Sabine Karisch und verspricht: „Wir ziehen bis auf den Boden alles auseinander, um auch wirklich nichts zu übersehen.“

Helfer gesucht

Für das Fest werden noch Helfer benötigt – auch zum Beispiel für den Pommes-stand. Das scheint nicht der Lieblingsarbeitsplatz zu sein. „Jemand hat mir gesagt, dass er nicht nach Pommes stinken möchte“, sagt Sabine Karisch. Die Osterfeuer müssen bei der Gemeinde angemeldet werden. Bis jetzt wurden sieben Traditionsfeuer genehmigt. „Die, die vor Corona durchgängig stattgefunden haben, werden auch genehmigt“, sagt Mark Wille, stellvertretender Fachbereichsleiter des Ordnungsamtes. Neben dem Fest am Holensiepen ist für Ostersonntag auch ein Osterfeuer in Brenscheid geplant.

Stichproben

Bis eine Woche vor Ostern müssen alle Traditionsfeuer angemeldet sein. Ob Karsamstag oder Ostersonntag: „Wir machen Stichproben, ob auch alles richtig aufgebaut ist, ob umgestapelt wurde. Es darf natürlich kein Müll im Osterfeuer sein, nur unbehandeltes Holz. Das Feuer darf sich nicht ausbreiten können und natürlich sollte auch immer Wasser bereitstehen, falls das Osterfeuer unkontrolliert auseinanderfallen sollte“, erklärt Mark Wille. Osterfeuer dürfen nur in der Zeit von Karsamstag, 8. April, bis Ostermontag, 10. April, durchgeführt werden. Das Osterfeuer ist so zu platzieren, dass zu Wohngebäuden, Wäldern und mit entzündlichem Bewuchs bestellten landwirtschaftlichen Flächen ein Abstand von mindestens 50 Metern, zu sonstigen baulichen Anlagen ein Abstand von mindestens 25 Metern, von öffentlichen Verkehrsflächen ein Abstand von mindestens 25 Metern und von befestigten Wirtschaftswegen ein Abstand von mindestens zehn Metern eingehalten wird.

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