Frauchen von nicht kastrierter Katze angezeigt

Es gibt mindestens eine Katze in Nachrodt, die nicht kastriert ist. Wahrscheinlich gibt es Hunderte. Aber wer soll das genau wissen? Und kontrollieren? Schlicht unmöglich. Aber diese eine Katze wurde jetzt gemeldet, ihr Frauchen angezeigt.
Nachrodt-Wiblingwerde – Eine Zeugin meldete sich beim Ordnungsamt und berichtete von eben jener unkastrierten Katze. Und weil es in Nachrodt-Wiblingwerde eine ordnungsbehördliche Verordnung gibt, in der in Paragraf 9 geschrieben steht, dass in der Gemeinde eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen gilt, musste sich Ordnungsamtsleiter Sebastian Putz kümmern. Eine Amtsveterinärin, die nicht von der Gemeinde, aber sehr wahrscheinlich ebenfalls von der Zeugin eingeschaltet worden war, bestätigte die Aussage, dass die Katze nicht kastriert ist. Bevor Maßnahmen – also ein Bußgeldbescheid – herausging, bekam die Katzenhalterin Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Das tat sie auch. Gegen die dann folgende Ordnungsverfügung hat sie nun Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das ist zurzeit Stand der Dinge, also ein laufendes Verfahren, weshalb sich der Ordnungsamtsleiter nicht weiter zum Katzenfall äußern möchte. Allerdings sagt er: „Das war das erste Mal, dass eine nicht kastrierte Katze gemeldet wurde.“
Um was geht es?
Die Fragen, die nicht geklärt sind: Wieso konnte die Zeugin wissen, dass die Katze nicht kastriert ist? Geht es möglicherweise um persönliche Streitigkeiten von Freunden oder Nachbarn? Und hat sich die Katze bereits außerplanmäßig vermehrt? Nach Informationen unserer Redaktion ist das Tier kastriert worden, was die Klage überflüssig machen würde. Und das ist die Regelung: Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, müssen diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen lassen. Dies gilt nicht für Katzen, die jünger als fünf Monate sind. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden.
Frei laufende Katzen pflanzen sich unkontrolliert fort
Mittlerweile gibt es immer mehr Orte mit geänderten Kommunalverordnungen und laut deutschem Tierschutzbund mehr als 1000 Städte und Gemeinden mit Kastrationspflicht. Der Tierschutzbund rät übrigens auch dringend dazu. Der Grund liegt auf der Hand: das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen. Frei laufende Katzen pflanzen sich unkontrolliert fort. „Die Verordnung haben wir bereits seit 2018“, sagt Bürgermeisterin Birgit Tupat. „Es ist oft das Problem, dass es viele Freigänger gibt, die überall herumsausen, und es Leute gibt, die sich beschweren. Aber Katzen kann man natürlich nicht festbinden. Wenn die Freigänger unkastriert sind, vermehren sie sich unkontrolliert und wir bringen die Tierchen alle später ins Tierheim, weil es zu viele sind und keiner sie haben möchte“, sagt Birgit Tupat, wohl wissend, dass eine Überprüfung eigentlich nicht möglich ist.
715 Hunde in Nachrodt-Wiblingwerde
Bei Hunden weiß man im Amtshaus sehr wohl, wie viele in Nachrodt-Wiblingwerde gehalten werden – nämlich 715. „Sicher gibt es auch Hundehalter, die ihr Tier noch nicht angemeldet haben“, sagt der Ordnungsamtsleiter. Wenn die Verwaltungsmitarbeiter unterwegs sind und auf Spaziergänger mit Hunden treffen, schauen sie auch hin- und wieder nach, ob es am Halsband des Vierbeiners eine Steuermarke gibt. „In der Regel ist das alles in Ordnung“, so Sebastian Putz. Von den 715 Hunde fallen übrigens 389 in die Kategorie „große Hunde“ und 13, die in „irgendeiner Form eine besondere Erlaubnis“ benötigen. Übrigens: Die 715 Hunde werden von etwa 500 Nachrodt-Wiblingwerdern gehalten. 78 Euro kostet der erste Hund. Wer zwei Tiere hält, zahlt pro Hund 90 Euro. Das ist vergleichsweise günstig. In Altena zahlen Hundebesitzer 96 Euro, in Lüdenscheid 120 Euro und in Hagen gar 180 Euro im Jahr. Wer zwei Hunde hält, zahlt sogar 210 Euro pro Tier. Lediglich in Schalksmühle sind die Steuern geringer. 66 Euro wird dort für einen Hund gezahlt. Auch Hunde sind natürlich in der Verordnung erwähnt: Sie sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Und die Hundehaufen müssen beseitigt werden. Interessant am Rande: Auch Pferdehinterlassenschaften müssen auf „Verkehrsflächen und in Anlagen“ beseitigt werden. „Ich hatte noch nie jemanden, der sich über Pferdemist beschwert hat oder gemeint hat, er sei dort hineingetreten“, sagt Sebastian Putz schmunzelnd. Es gebe zu 99,9 Prozent Kummer mit Hundehaufen.