Auch, wenn es die meisten Bürger längst wissen müssten: Auf den Bau der neuen Lennebrücke hat die Doppelgemeinde keinen Einfluss. Weder die Verwaltung noch die Kommunalpolitik, was beide nicht davon abhält, immer wieder zu versuchen, bei den zuständigen Behörden „Dampf unter dem Kessel“ zu machen. Zuständig ist der Landesbetrieb Straßen.NRW. Stand der Dinge zur neuen Lennebrücke: Bis zum 13. Mai 2022 konnten Einwendungen zu dem Vorhaben erhoben werden. Die Planunterlagen lagen aus. Es hat fünf Einwendungen gegeben und außerdem zwölf Stellungnahmen von Trägerinnen und Trägern öffentlicher Belange. Diese Einwendungen und Stellungnahmen liegen derzeit beim Vorhabenträger, also bei Straßen.NRW.
„Ein Baubeginn ist erst nach einem Planfeststellungsbeschluss möglich. Ein solcher Planfeststellungsbeschluss wird erst nach Abwägung aller Einwendungen, Stellungnahmen und Gegenäußerung sowie der Belange des öffentlichen Interesses getroffen“, so die Auskunft der Bezirksregierung.
Warum die fünf Einwendungen so viel Zeit in Anspruch nehmen, sagt Straßen.NRW nicht, sondern bleibt vage: Als Vorhabenträger sind wir an dem Prozess beteiligt, und bearbeiten aktuell die Synopse (Anm. der Red.: Gegenüberstellung oder vergleichende Zusammenfassung gleichartiger Daten und Texte in zwei oder mehr Dokumenten) zu den Einwendungen und Stellungnahmen. Das sind sehr umfangreiche Arbeiten, die gleichzeitig sehr viel Sorgfalt erfordern. Details zu diesen Einwendungen und Stellungnahmen können wir als Vorhabenträger während des laufenden Planfeststellungsverfahrens aber nicht nennen“, so Pressesprecherin Julia Ollertz.
Mit anderen Worten: Man hält sich bedeckt. Nicht bekannt ist, ob mittlerweile Grundstückskäufe getätigt wurden, die eindeutig auf der Agenda stehen. Die Einwendungen liegen seit Monaten bei Straßen.NRW zur Prüfung. Möglich ist auch ein Erörterungstermin, der aber bis jetzt nicht anberaumt wurde. Sofern keine Planänderungen angestrebt werden, erstellt die Bezirksregierung Arnsberg anschließend unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss. Nur wann?
„Von Mai bis September ist ja ein nicht kleiner Zeitraum. Ich gehe doch davon aus, dass Straßen.NRW das Ganze mit Hochdruck regeln möchte“, sagt Bürgermeisterin Birgit Tupat. Übrigens: Die alte Lennebrücke wird nicht unter Denkmalschutz gestellt. Nach einer Anfrage im Rat erklärte Kämmerin Gabriele Balzukat, dass die Verwaltung in denkmalrechtlichen Fragen vom Landschaftsverband beraten wird. Und dieser hat der Verwaltung empfohlen, die Brücke nicht unter Denkmalschutz zu stellen. Zudem, wie Marc Trappe vom Bauamt erklärte, muss die Brücke zurückgebaut werden, da sie bei Hochwasser ein Abflusshindernis darstellt.