Vergleichsweise übersichtlich waren die chemischen Gründe für die heftige Explosion: Unstrittig hatten am 23. Juli 2015 alkalische Aerosole mit Resten von hochreaktivem Wasserstoffperoxid in einem weitgehend entleerten 1000-Liter-Tank der Strahl- und Beizhalle der Walzwerke Einsal reagiert. 110 Feuerwehrleute aus mehreren Städten des Märkischen Kreises und des Oberbergischen Kreises waren im Einsatz, um die Folgen des Unglücks einzudämmen. Glücklicherweise kam niemand zu Schaden, weil sich auch die Mitarbeiter der beauftragten Reinigungsfirma schnell genug von dem Explosionsort entfernten.
Verkompliziert wurde der Zivilstreit dadurch, dass die ursprünglich beauftragte Firma einen Subunternehmer mit der Durchführung der Arbeiten betraut hatte. Vor Gericht ging es vor allem um die zwischen den Beteiligten getroffenen Absprachen: Was wurde vor der Reinigungsaktion besprochen? Hatte der Sicherheitsbeauftragte die Reinigungsfachleute hinreichend über den Gefahrenbereich aufgeklärt? Wurde über den möglichen Einsatz alkalischer Lösungsmittel gesprochen? Oder hielt der Sicherheitsbeauftragte den Einsatz dieser Mittel von vornherein für derartig abwegig, dass darüber nicht explizit gesprochen wurde? Und: War eine Reinigung ohne diese Mittel überhaupt mit dem gewünschten Ergebnis möglich?
Aufgrund der Einigung der Prozessgegner kann die Zivilkammer des Landgerichts auf die schwierige abschließende Bewertung der Ergebnisse der Beweisaufnahme verzichten. Die deutsche Sprache kennt für solche Ereignisse den Begriff des „Unglücks“: Es ist etwas passiert, was niemand gewollt hat, und es ist schwierig festzustellen, wer den Überblick hätte behalten müssen, um dieses Unglück zu verhindern. Ein Gutachter nahm auch den Sicherheitsbeauftragten der Walzwerke in die Pflicht: Auf Risiken zu achten, sei dessen Aufgabe. „Da hätte jemand sagen müssen: So darf nicht gehandelt werden“, erklärte der Gutachter. Wenn es Hinweise auf die Gefährlichkeit der Lösungsmittel gegeben hätte, „wäre die Reinigung hinfällig geworden“. Wichtiger als die Identifizierung eines oder mehrerer Verantwortlicher ist allerdings der Umstand, dass niemand bei der Explosion verletzt oder getötet wurde.
Und auch die Luftmessungen der ABC-Messzüge des Märkischen Kreises und der Stadt Wiehl ergaben an jenem Julitag 2015 keine erhöhte Belastung der Anlieger. Mit dem vereinbarten Zahlbetrag von gut 18 600 Euro bleibt der ausgehandelte Vergleich weit unter der Schadenssumme, von der die Walzwerke ausgegangen waren: Der höchste genannte Betrag lag bei 191 000 Euro für die durch die Explosion angerichteten Schäden und die anschließenden Produktionsausfälle.