Freispruch vor Gericht
Einbruch, der keiner war: Mann nach vier Monaten aus Haft entlassen
Es sah aus wie ein Einbruch, war aber keiner: Ein Mann hatte Hausbewohner in Nachrodt in Angst versetzt. Dabei hatte er sich nur in der Tür geirrt - und saß dafür vier Monate lang in Haft.
Nachrodt-Wiblingwerde – Fast vier Monate lang saß ein 49-jähriger Mann aus Bulgarien in Untersuchungshaft. Nun wurde er nach einem Freispruch aus dem Gefängnis entlassen.
Warum die Geschichte überhaupt vor einem Schöffengericht im Amtsgericht Lüdenscheid landete, war nach den entlastenden Zeugenaussagen nicht so recht klar. Deutlich wurde aber, dass der Angeklagte ein bisschen dazu beigetragen hatte, dass er in Haft genommen wurde.
Mit über zwei Promille in der Wohnung geirrt
Vorgeworfen wurde ihm ein versuchter Wohnungseinbruchdiebstahl an der Kampstraße in Nachrodt-Wiblingwerde. Dort hatte er eine Wohnungstür eingetreten, weil er sich offenbar in der Etage geirrt hatte. Eine Nachbarin hatte dies bemerkt.
Der Genuss von Alkohol, der zu einem Blutalkoholwert von mehr als zwei Promille geführt hatte, war wohl nicht ganz unschuldig daran, dass er den zweiten mit dem vierten Stock des Hauses verwechselte, wo er als Handwerker in einer der Wohnungen arbeitete. Dies bestätigten Zeugen vor Gericht.
Der 49-Jährige war offenbar beunruhigt und machte sich Sorgen, weil er seinen Kollegen nicht finden konnte. „Er glaubte, dass sein Kollege in Gefahr war“, erklärte Richter Thomas Kabus. Deshalb trat sich der Angeklagte den Weg in die falsche Wohnung frei. „Er hielt es für gerechtfertigt, in die Wohnung einzudringen“, stellte der Staatsanwalt fest, bevor er einen Freispruch beantragte.
Untypisches Verhalten für Einbrecher
Denn auch die Umstände des Eindringens in die fremde Wohnung sprachen aus seiner Sicht durchweg für den Angeklagten: Er hatte nichts in der fremden Wohnung angefasst oder mitgenommen. Als Hausbewohner auftauchten, versteckte er sich nicht. „Das würde ein Einbrecher nicht machen“, bemerkte der Staatsanwalt.
Außerdem hatte der 49-Jährige die Tür derart lautstark eingetreten, dass auch dieses Verhalten überhaupt nicht zu einem Einbrecher gepasst habe. So blieb es bei einer Sachbeschädigung. Die aber war nicht angeklagt – und so war der Freispruch zwischen allen Prozessbeteiligten unstrittig.