Nun befindet er sich in Untersuchungshaft und muss sich im Landgericht allein seinem Strafverfahren stellen. Die Zeugenaussage seines ehemaligen kaufmännischen Mitarbeiters aus Nachrodt musste allerdings verschoben werden. Wachtmeister des Landgerichts teilten mit, dass der Angeklagte in einer Verhandlungspause unter starken Krämpfen gelitten habe. Der Vorsitzende Richter Andreas Behrens ergänzte, dass er daraufhin mit dem „liegenden“ Angeklagten gesprochen habe. Dieser sei der Auffassung, dass er nicht mehr verhandlungsfähig sei, „nicht entgegengetreten“. Die Aussage des Belastungszeugen soll nun zu einem späteren Termin nachgeholt werden.
Im Zusammenhang mit seinem späten Geständnis vor Gericht hatte der damalige Angeklagte und jetzige Hauptbelastungszeuge angegeben, seinen ehemaligen Chef und vorübergehenden Mitangeklagten als Urheber der Betrugstaten zu benennen.
Seine Anwälte bremsten ihn jedoch aus. Das könne er doch gar nicht so genau wissen. „Wer hätte es sonst machen sollen?“, fragte der Angeklagte damals, bevor er mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe den Saal verließ.