Baugenehmigung für Windräder im MK zählt

Die Baugenehmigung für zwei weitere Windräder im MK zählt. Der Rechtsstreit mit dem Kreis ist vom Tisch. Dennoch sind weitere Klagen offen.
Nachrodt-Wiblingwerde – Es kann losgehen. Die Investorengemeinschaft Naturstrom Veserde hat wieder eine aktive Baugenehmigung für den Bau von zwei Windrädern in Veserde. Der Rechtsstreit mit dem Märkischen Kreis wurde beendet – über einige weitere Klagen wurde allerdings noch nicht entschieden.
„In diesem Verfahren ging es um unseren Eilantrag bezüglich des Vollzugs der Baugenehmigung“, erklärt Jörg Kohberg von der Investorengemeinschaft. Im Oktober 2020 habe Naturstrom Veserde einen Antrag auf Vollzug der Baugenehmigung gestellt. Nachdem der Kreis nicht darauf reagiert habe, reichte die Investorengemeinschaft einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Arnsberg ein.
Neues Gesetz: Grundlage für Eilantrag fehlt
Dies reagierte nun. Die zuständige Richterin wies in einem Schreiben, Anfang Januar auf das neue Investitionsbeschleunigungsgesetz hin, das am 3. Dezember in Kraft getreten ist. Dies besagt, dass Drittklagen keine aufschiebende Wirkung haben dürfen. Vor diesem Hintergrund gebe es keine Grundlage mehr für diesen Eilantrag.
Beide Parteien – also Naturstrom Veserde und der Märkische Kreis – wurden aufgefordert, sich zu melden, ob sie den Streit somit beilegen möchten. „Das ist geschehen. Der Rechtsstreit ist erledigt“, bestätigt Hendrik Klein von der Pressestelle des Märkischen Kreises. Damit haben die Investoren nun wieder eine Baugenehmigung.
Offen ist hingegen noch eine Klage der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde, der Stadt Hagen sowie einiger Privatpersonen gegen den Märkischen Kreis. Dabei geht es unter anderem um die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes und der Wirkung von Schlagschatten, Schall und weiterem.
Über Klagen der Kommunen noch nicht entschieden
Der Rat hatte sich mit den Stimmen von CDU und SPD damals entgegen des Beschlussvorschlags von Verwaltung und Rechtsanwalt entschieden, den gerichtlichen Weg weiter zu gehen. Lediglich die UWG sah darin „rausgeschmissenes Geld“ und die Gefahr einer möglichen Verspargelung. „Die Gemeinde hat nun die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu stellen“, erklärt Bürgermeisterin Birgit Tupat.
Das Gericht würde daraufhin eine Interessenabwägung vornehmen. „Im Kern würden sich das Interesse der Naturstrom Veserde GmbH und des Märkischen Kreises an einem Vollzug der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und das Interesse der Gemeinde an einer Außervollzugsetzung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren gegenüberstehen“, erklärt Tupat. Klingt kompliziert. Einfach gesagt würde das Gericht die Erfolgschancen der Klage prüfen.
Eilantrag: Einschätzung über Erfolg der Klage
Jörg Kohberg sieht das gelassen: „Wir haben alle Vorgaben eingehalten, alle Gutachten liegen vor.“ Gelangt das Gericht zu der Überzeugung, dass die Klage Aussicht auf Erfolg habe, gebe es dem Antrag in der Regel statt, wie die Bürgermeisterin auf Anfrage erklärt.
Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Klage voraussichtlich abzuweisen ist, lehne es den Eilantrag ab. „Praktisch könnte die Gemeinde über einen Eilantrag eine vorläufige Einschätzung des Gerichts zu den Erfolgsaussichten ihrer Klage erreichen“, erklärt die Bürgermeisterin.
Flächennutzungsplan: Es geht um Konzentrationszonen
Wichtig sei auch, schnellstmöglich wieder das Thema Flächennutzungsplan zu diskutieren. Der Rat hatte sich in seiner Sitzung am 27. April 2020 mehrheitlich dafür ausgesprochen, Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu erheben. Zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses war der Ausgang des Revisionsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht offen.
In dem ging es darum, ob der aktuelle Flächennutzungsplan rechtens ist oder nicht. Es hatte eine Panne bei der Bekanntmachung gegeben. „Nun sind die Anforderungen an die Bekanntmachung der Genehmigung von Flächennutzungsplänen höchstrichterlich geklärt. Es ist damit zu rechnen, dass das Verwaltungsgericht Arnsberg die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendung bringt und zu der Erkenntnis gelangt, dass die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der beklagten Genehmigung nicht entgegensteht“, sagt die Bürgermeisterin.
Damit wäre der aktuelle Flächennutzungsplan nicht bindend, und es gebe keine Vorrangzonen für Windräder mehr. Vielmehr könnten an vielen weiteren Stellen in der Gemeinde solche Anlagen entstehen. Sie appelliert dringend an die Mitglieder des Rates, die Arbeiten an der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wieder aufzunehmen.
Politik diskutiert erneut über Windräder
160 000 Euro sollen dafür im Haushalt eingeplant werden. Die Kosten sind so hoch, da alle Gutachten neu erstellt werden müssten, da sich Gesetzeslagen und Anforderungen inzwischen geändert haben. „Sollte die 19. Änderung des Flächennutzungsplans einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, würde die Gemeinde über keine gültige Konzentrationszonenplanung verfügen.
Dies würde wiederum bedeuten, dass das gesamte Gemeindegebiet offen für Bauanträge von Windenergieanlagen ist und die Gemeinde keine Steuerungsmöglichkeiten hat“, macht die Bürgermeisterin deutlich.
Am 1. Februar wird das Thema zunächst in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses auf der Tagesordnung stehen, bevor am 15. Februar der Rat final über das weitere Vorgehen abstimmt.