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Nur noch wenige Tage Zeit: Anmeldefrist für Osterfeuer läuft ab

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Von: Dirk Grein

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Damit das Osterfeuer – wie hier 2022 in Rärin – zu einem Vergnügen für alle Besucher und auch die Veranstalter wird, gibt es einige Vorgaben, die dringend einzuhalten sind. archi
Damit das Osterfeuer – wie hier 2022 in Rärin – zu einem Vergnügen für alle Besucher und auch die Veranstalter wird, gibt es einige Vorgaben, die dringend einzuhalten sind. archi © rein

Der Besuch eines Osterfeuers gehört für viele an den bevorstehenden Feiertagen dazu wie bunte Eier und die Suche danach. Wegen Corona musste der feurige Brauch in den Jahren 2020 und 2021 aussetzen – die damaligen Beschränkungen sind inzwischen entfallen. Dennoch müssen Veranstalter vorgeschriebene Auflagen einhalten, damit die Veranstaltung im geregelten Rahmen stattfinden kann.

Herscheid - Zunächst einmal gilt: Auch wenn die Veranstalter in Herscheid in erster Regel Nachbarschaften sind, gelten Brauchtumsfeuer wie jene an Ostern als öffentliche Veranstaltungen. Damit dies der Fall ist, muss ein solches Feuer rechtzeitig beim Ordnungsamt angezeigt werden. Anmeldeschluss ist diesmal am Freitag, 31. März.

Im Vergleich zu den Vor-Corona-Feuern haben sich die Rahmenbedingungen nicht geändert. So darf bei den Brauchtumsfeuern ausschließlich unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Bedeutet im Umkehrschluss: Das Verbrennen von beschichtetem oder behandeltem Holz – einschließlich behandelter Paletten oder Schalbretter – und sonstiger Abfälle ist verboten. Laut ordnungsbehördlicher Verordnung dürfen weder Mineralöle noch Mineralölprodukte oder andere Abfälle zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden.

Die Abstandsregeln bei der Durchführung von Osterfeuern

Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 200 Meter von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, 100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, soweit diese nicht innerhalb von im Zusammenhang erbauter Ortsteile errichtet sind, sowie von Waldflächen, 25 Meter von sonstigen bauliche Anlagen, 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen sowie zehn Meter von befestigten Wirtschaftswegen. Quelle: Gemeinde Herscheid

Damit Tiere darin keinen Unterschlupf suchen und vor einem möglichen Verbrennen geschützt werden, darf die Feuerstelle frühestens am Tag vor dem Anzünden aufgeschichtet werden. Während des Abbrennens muss das Brauchtumsfeuer ständig von mindestens zwei Personen (davon eine über 18 Jahre alt) beaufsichtigt werden. Die Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.

Die zuständigen Behörden können dem Veranstalter jederzeit Auflagen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen oder gegen allgemeine Gefahren, die von der Feuerstelle ausgehen, erteilen. Bei starkem Wind darf das Feuer nicht angezündet werden; bei aufkommendem starkem Wind muss es unverzüglich gelöscht werden. Im Vergleich zu anderen Kommunen wird in Herscheid übrigens keine Gebühr für die Durchführung eines Osterfeuers erhoben.  

Ansprechpartner: Wer ein Osterfeuer auf Herscheider Gemeindegebiet anmelden möchte oder Fragen dazu hat, der wendet sich an Benjamin Hasemann, Tel. 0 23 57 / 90 93 33 oder per E-Mail an hasemann@herscheid.de

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