Sieben Brände gelegt: Balver muss sich verantworten

Das Gerichtsverfahren gegen einen 41-jährigen Balver, dem Brandstiftung an sieben Holzstapeln in Balve im Zeitraum 15. Februar bis 26. September vorgeworfen wird, hat vor dem Landgericht Arnsberg begonnen.
Balve/Arnsberg – Konkret handelt es sich um Straftaten mit einer Schadenshöhe von insgesamt mehr als 40.000 Euro. „Hierfür kommt ein Strafrahmen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe in Betracht“, sagte dazu Leonie Maaß, Presserichterin am Landgericht Arnsberg, auf Nachfrage der Redaktion.
„Weil der Mann aber drogenkrank ist und mutmaßlich unter einer Schizophrenie leidet, kommen als realistische Optionen entweder eine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus, oder aber in eine Entziehungsanstalt in Betracht.“
Deshalb geht es bei diesem Prozess parallel um ein Straf- und ein Sicherungsverfahren. Denn vermutlich ist der Beschuldigte für die Brandstiftungen aufgrund seines Drogenrausches während dieser Straftaten nicht schuldfähig.
Darüber wird vor der 4. Strafkammer des Landgerichts in mehreren Verhandlungen entschieden. Der Angeklagte gab bei der Verfahrenseröffnung zu, Cannabis für den Eigenbedarf angebaut und Drogen bereits seit seiner Jugend genommen zu haben. Joints als Einstieg, in späteren Jahren, als seine Ehe zerbrach, auch Amphetamine und Marihuana sowie Crack und Kokain.
Zu Beginn des Prozesses gab er ebenfalls zu, mehrere Kreuze auf Gräbern und an Wegen zerstört und gestohlen zu haben. Diese Vandalismusserie mit insgesamt 37 Fällen hielt Balve von Juli 2021 bis Januar 2022 in Atem. Mit der vorläufigen Festnahme des Mannes endeten die Zerstörungen (wir berichteten mehrfach). Diese Taten sind aber nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht.
Nach der Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß, soll der 41-Jährige dann die sieben Brände gelegt haben, sodass Ende September die Handschellen erneut klickten. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten damals erklärt, schnell mögliche Zusammenhänge zu früheren Taten geprüft zu haben, hätten diese aber zunächst nicht nachweisen können.
„Seit der Verhaftung im September ist der Balver in einer Maßregelvollzugsklinik des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Rheine untergebracht“, sagte Lenonie Maaß. Von dort wird er zu den Prozesstagen nach Arnsberg gefahren. Die Klinik kümmert sich überwiegend um psychisch kranke und suchtkranke Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung straffällig geworden sind.
Der nächste Verhandlungstag ist am Mittwoch, 15. Februar, ab 8.30 Uhr. Die Juristin: „Dann werden Zeugen vernommen, wobei sich der anwesende Gutachter einen Eindruck verschaffen wird, wie der Angeklagte damals auf die Zeugen wirkte.“ Diese Expertise des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie fließt in das Urteil mit ein, das letztendlich drei Berufsrichter und zwei Schöffen sprechen werden.
Weitere Verhandlungstage vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Arnsberg sind bislang der 27. Februar und der 1. März.