Details zum weiteren Ablauf, zu einer möglichen Kostenpflicht oder zu einer Kostenbefreiung für bestimmte Personenkreise, sowie die Art des Nachweises der Berechtigung, könne das DRK allerdings erst nach Bekanntgabe der Verordnungen erklären.
Termine und weitere Informationen sind über die Seite www.balve.de zu bekommen.