Natürlich sei niemand verpflichtet, eines der Hönnewiesen-Grundstücke zu kaufen, aber: „Wir werden sehen, wie es weitergeht.“
Der Bebauungsplan für die Hönnewiesen wird nach der frühzeitigen Beteiligung jetzt öffentlich für einen Monat ausgelegt. Danach werden die Anregungen gesammelt und dem Ausschuss vorgelegt. Nimmt der Rat diese Entwurfsplanung an, wird der Plan durch die Veröffentlichung rechtskräftig. Anschließend folgt der Erschließungsvertrag mit dem Investor, der dann tätig werden kann.