Wie Kreis-Pressesprecher Alexander Bange auf Nachfrage erklärt, gibt es im gesamten Märkischen Kreis aktuell „353 laufende Vorgänge“. Hier wurde also noch kein Impfnachweis erbracht. Folgen hat das nicht direkt: Der Kreis stehe mit den Betroffenen „im erforderlichen Verwaltungsverfahren“. Heißt: „Gibt es keine Reaktion auf die Verpflichtung, findet zunächst eine Anhörung statt“, so Bange. Bußgelder oder Betretungsverbote seien bislang nicht verhängt worden.
Insgesamt konnten sogar 151 Einzelfälle beendet werden – entweder, weil Nachweise einer entsprechenden Immunisierung durch Impfung vorgelegt wurden oder vereinzelt auch, weil die Betroffenen aus dem Zuständigkeitsbereich des Märkischen Kreises weggezogen seien, so Bange.
Die – seit mehreren Wochen verschärfte – Masern-Impfpflicht durchzusetzen macht den Behörden viel Arbeit. Das ist im MK nicht anders. „Für das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises stellt die zweite Stufe der Masern-Impfpflicht eine weitere Herausforderung dar, die mit vereinten Kräften gestemmt wird, aber zusätzliches Personal bindet“, erklärt der Pressesprecher des Kreises abschließend.