Zu wenig Personal für Rettungsdienst: Kreistag entscheidet über Anfrage aus Altena

Wenn die nächste Sitzung des Kreistages am Donnerstag, 23. März, ab 16 Uhr, im großen Saal des Hotels Kaisergarten in Neuenrade stattfindet, geht es auch um ein für die Stadt Altena sehr wichtiges Thema. Denn Punkt 22 der umfangreichen Tagesordnung ist die Erweiterung des Stellenplans des Märkischen Kreises für das Haushaltsjahr 2023. Dahinter verbirgt sich die Übernahme der Rettungswache Altena durch den Märkischen Kreis.
Altena – Die Kreisverwaltung schlägt in ihrem Beschlussvorschlag vor, der Einrichtung von 26,5 zusätzlichen Stellen sowie einer Notfallsanitäter-Auszubildendenstelle im Stellenplan 2023 und der sofortigen Besetzung dieser Stellenanteile zuzustimmen, um die Übernahme der Rettungswache Altena spätestens zum 1. Januar 2024 zu gewährleisten. Die Stadt Altena sieht sich aufgrund anhaltender personeller Probleme bekanntlich nicht mehr in der Lage, die Durchführung des Rettungsdienstes für den Einsatzbereich Altena/Nachrodt-Wiblingwerde dauerhaft sicherzustellen und möchte diese Aufgabe deshalb schnellstmöglich an den Kreis zurückgeben (wir berichteten). Dies hatte die Altenaer Verwaltung dem Kreis Ende Januar in einem Schreiben offiziell mitgeteilt.
Stadt Altena möchte verzichten
2009 hatte der Kreis die Trägerschaft der Rettungswache in der Burgstadt von der Stadt Altena übernommen, die in diesem Zuge beauftragt wurde, den Rettungsdienst in Altena und Nachrodt-Wiblingwerde mit eigenem Personal durchzuführen. Laut Beschlussvorlage verzichtet die Stadt Altena nun unwiderruflich auf die Trägerschaft der Rettungswache, der Märkische Kreis übernimmt die Trägerschaft dauerhaft, der Rettungsdienst-Bedarfsplan wird entsprechend geändert. „Bis zur Inbetriebnahme einer neu zu errichtenden Rettungswache Altena vermietet die Stadt Altena dem Märkischen Kreis (weiterhin) die für den Betrieb der Rettungswache benötigten Räumlichkeiten im bisherigen Gebäude an der Bachstraße“, heißt es in der Beschlussvorlage wörtlich. Zudem müsse die Stadt den Märkischen Kreis aktiv bei der Realisierung eines Ersatzstandortes für die Rettungswache unterstützen, insbesondere beim Grunderwerb und der gegebenenfalls erforderlichen Schaffung entsprechenden Baurechts.
Hochwasserschaden
Die kombinierte Feuer- und Rettungswache in Altena gilt seit der Flut im Sommer 2021 bekanntlich als Hochwasserschaden. Sie ist in dieser kombinierten Form bislang auch Bestandteil des Wiederaufbauplans, in dem gut elf Millionen Euro für den Neubau ausgewiesen sind. Nun dürfte es also zwei separate Neubauten geben. Das noch vorhandene Rettungsdienstpersonal der Stadt Altena plant der Märkische Kreis zu übernehmen. Um den Dienst auf den Rettungsfahrzeugen leisten zu können, waren im Altenaer Plan zuletzt 25,5 Stellen vorgesehen. Von dieser Sollstärke waren Anfang Februar aber lediglich 17 Stellen besetzt. Tatsächlich Dienst leisteten aber nur 14 Personen, weil drei Stellen wegen Elternzeit und Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft nicht aktiv sind. Um die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes“ zu gewährleisten, ist der Beschlussvorlage zu entnehmen, dass der Kreis bereits frühzeitig Rettungsdienstfahrzeuge mit eigenem Personal besetzt. „Hierzu wird in gegenseitiger Abstimmung durch den Märkischen Kreis ein Stufenplan erstellt“, indem es um die Übernahme des Personals und die entsprechende Reduzierung der Personalkostenerstattung an die Stadt geht. Um auf die durch die Übernahme der Rettungswache Altena spätestens zum Jahresbeginn 2024 entstehenden arbeitsorganisatorischen und personellen Folgen vorbereitet zu sein, müssten beim Kreis bereits jetzt Stellen eingerichtet und besetzt werden. Die Anpassung des Personalbestandes für die Rettungswache Altena erfordere insgesamt 26,5 zusätzliche Stellen im Haushaltsjahr 2023 sowie eine Stellen für die Fortführung der Ausbildung von Notfallsanitätern am Standort Altena. Die zusätzlichen Stellen sollen über die Rettungsdienstgebühren zu 100 Prozent refinanziert werden. Zur Besetzung der aktuell offenen Stellen „ist zwingend Fachpersonal einzustellen“. Abschließend heißt es daher in der Beschlussvorlage: „Es müssen daher schnellstmöglich die notwendigen Stellenausschreibungen erfolgen.“