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Wohngeld: Vor April gibt es nichts

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Von: Volker Heyn

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Symbolfoto zum Thema Wohngeld-Anträge
Wer den Weg über die städtische Homepage zu den Vordrucken auf den Wohngeld-Internetseiten des Ministeriums gefunden hat, kann sich die entsprechenden Anträge herunterladen.  © Birke, Maximilian

Das Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes verspricht - angesichts gestiegener Energiepreise - mehr Menschen als zuvor Zuschüsse zur Miete. Zwar können die Anträge dafür ab sofort gestellt werden, doch die Bearbeitung wird noch dauern.

Altena - Zu Jahresbeginn ist das Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes in Kraft getreten und verspricht mehr Berechtigten als zuvor Zuschüsse zur Miete. Angesichts gestiegener Energiepreise hatte sich die Bundesregierung bekanntlich auf eine Erhöhung des Wohngelds geeinigt. Anträge können ab sofort gestellt werden, die Bearbeitung wird aber noch mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Land hat technischen Voraussetzungen für die Auszahlungen noch nicht geschaffen

An der Stadt Altena liege es jedenfalls nicht, versicherte Abteilungsleiterin Agnes Goniwiecha, die im Bereich Soziales auch für die Wohngeldstelle zuständig ist. Das Land habe die technischen Voraussetzungen für die Auszahlung des neuen Wohngelds noch nicht geschaffen. Frühestens im April könne damit gerechnet werden, zitiert Goniwiecha entsprechende Verlautbarungen aus dem Scharrenbach-Ministerium.

Wer in Altena bereits Wohngeld empfängt oder meint, unter den neuen Voraussetzungen zum Bezug berechtigt zu sein, probiert am besten den Wohngeldrechner des Bundes aus. Unter diesen Stichworten sucht man am besten im Netz, dann stößt man sehr schnell darauf.

Wer einen Internetzugang hat, kann hier relativ unkompliziert feststellen, ob der Wohngeldbezug möglich ist. Einzugeben sind lediglich die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das monatliche Gesamteinkommen, die Höhe der Bruttokaltmiete und die Postleitzahl – dann spuckt das interaktive Online-Formular die mutmaßliche Höhe des Zuschusses aus. Null Euro bedeutet natürlich, dass kein Anspruch vorliegt. Der Wohngeldrechner dient aber nur der Orientierung. Wer sich danach anspruchsberechtigt wähnt, braucht ein Formular.

Antragsvordrucke werden mit der Post nach Hause geschickt

Das gibt es auf zwei Wegen. Wer keine Möglichkeit hat, die Online-Dienstleistungen der Altenaer Stadtverwaltung in Anspruch zu nehmen, kann einfach bei der Stadt anrufen. Zwei Mitarbeiterinnen im Sozialamt sind für das Wohngeld zuständig, auf ihren Telefonnummern laufen in der Regel Anrufbeantworter. Dort sollte man seinen Namen und sein Anliegen aufsprechen, dann werden die Antragsvordrucke mit der Post nach Hause geschickt.

Wer online unterwegs ist, braucht wesentlich mehr Durchhaltevermögen. Auf der Startseite der Stadt Altena findet sich unübersehbar ein Link auf das Service-Portal mit den Online-Dienstleistungen der Stadt. Dort den Link auf „Familie, Gesundheit und Soziales“ anklicken, dort findet sich weiter unten das Feld „Wohngeld-Antrag“. Dort geklickt, landet der Hilfesuchende auf einer externen Seite mit der Überschrift „Wohngeld beantragen (NRW)“.

Nicht abschrecken lassen vom „Klick“-Marathon

Nicht abschrecken lassen sollte man sich von dem Hinweis „Wartung – der Dienst ist nicht verfügbar“, sondern man sollte den Link „Wohngeldrechner“ auf den Server des Landes NRW nutzen. Wer sich bis dahin nicht digital verirrt oder einfach die Nerven verloren hat, landet auf einer Seite mit der Überschrift „Wohngeldrechner und Wohngeld-Antragstellung online (nur für Nordrhein-Westfalen)“. Warum man auf dieser offiziellen Seite des NRW-Ministeriums noch einmal unter neun verschiedenen Landeswappen das heimische Westfalen-Pferd aussuchen muss – und nicht etwa auf Hamburg oder Thüringen klickt – bleibt ein Rätsel.

Aber immer noch nicht ist es geschafft. Man gerät jetzt auf den „Wohngeldrechner NRW, Rechtsstand Januar 2023“ und sucht dort nach dem Link „Ausfüllbare Wohngeldanträge nebst Anlagen finden Sie hier.“ Weiter geht es auf der nächsten Ministeriumsseite in Richtung „Bau“, „Wohnen“, „Wohngeld“ und „häufig gestellten Fragen“. Hier ist das Ziel ganz nahe vor Augen: Unter der Seite „Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen“ und „Am PC ausfüllbare Antragsvordrucke“ finden sich die tatsächlich am Computer ausfüllbaren Anträge „Mietzuschuss“ (elf Seiten) und „Lastenzuschuss“ (zwölf Seiten).

Drei unter Umständen nötige Anlagen „Unterhaltspflichten“, „Untervermietung“ und „Belastung aus Kapitaldienst“, dazu ein Antragsvordruck zur „Verdienstbescheinigung“ sowie zu „Angaben des Vermieters zum Wohnraum“ komplettieren das behördliche Service-Angebot.

Weil das alles nicht nur sehr kompliziert klingt, sondern trotz (oder gerade wegen?) aller Online-Services tatsächlich auch ist, können bei der Stadt Altena ab sofort formlose Anträge zum Wohngeld eingereicht werden. Die Mitarbeiterinnen in der Wohngeldstelle Altena sichten und sammeln die Anträge. Die Landesregierung ermöglicht es den Kommunen, Vorschusszahlungen zu leisten.

Ab April darf mit den ersten regulären Auszahlungen gerechnet werden

Die Software dafür stehe den Kommunen zur Verfügung. Wenn die technischen und personellen Voraussetzungen beim Land geschaffen worden sind, um der erwarteten Antragsflut gerecht zu werden, dürfte ab April mit den ersten regulären Auszahlungen gerechnet werden. Bis dahin geleistete etwaige Vorschusszahlungen aus Kurzbescheiden müssen ab April aber noch einmal von der Stadt nachgeprüft und verrechnet werden.

Sozialausschuss: Agnes Goniwiecha wird im öffentlichen Teil der Sitzung des Sozialausschusses am 16. Januar (17 Uhr, Ratssaal) Genaueres über das neue Wohngeldverfahren vorstellen. Dann könne sie auch Zahlen nennen, mit wie vielen Anträgen zu rechnen ist. Die Anrufbeantworter der Mitarbeiterinnen Zeibig und Niebuhr sind unter Tel. 0 23 52 /20 92 60 und 20 93 19 zu erreichen. Von weiteren allgemeinen Fragen sollte abgesehen werden, teilt die Stadtverwaltung mit.

WARUM DAUERT DIE WOHNGELDAUSZAHLUNG SO LANGE?

Mit Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes des Bundes steigt in Nordrhein-Westfalen die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte von rund 160 000 auf voraussichtlich rund 480 000 Haushalte an.

„Die Bundesregierung schreibt mit der Wohngeldreform ein Menü auf die Karte, will es aber selbst nicht zubereiten“, sagt Ministerin Scharrenbach. Sie gehe davon aus, dass Wohngeldanträge nach neuem Recht erst ab April 2023 und dann rückwirkend bewilligt werden können. Mit der Wohngeld-Erhöhung gehe ein neues Verfahren einher, weshalb die Software in den Wohngeldstellen umgestellt werden müsse. Hinzu kommt ein großer Personalmangel sowie Mitarbeiter, die erst Mitte Dezember geschult werden konnten.

Scharrenbach warnt aber vor formloser Antragstellung: „Die neusten Ankündigungen des Bundes, dass Wohngeldanträge auch formlos per Telefon oder E-Mail eingereicht werden können, machen das Chaos perfekt. Hier sorgt der Bund für noch mehr Wohngeld-Wirrwarr, denn es bedarf immer eines schriftlichen oder eines Online-Antrags. Bitte stellen Sie keine Anträge per Telefon oder E-Mail. Die Empfehlung des Bundes ist einfach unseriös. Der Unmut landet am Ende nicht bei der Bundesregierung, sondern bei der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter in der Wohngeldstelle vor Ort – und die können am wenigsten dafür“, teilt Ministerin Scharrenbach in einer Pressemitteilung des Landes NRW ihre Auffassung mit.

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