Wohlgemerkt: Es geht zunächst einmal nur um die Planung – und selbst da wird es schon schwierig. So hat das Abwasserwerk mangels Angeboten Probleme, die dringend notwendige Untersuchung des Kanalnetzes zu vergeben.
Was ist privat und was ist kommunal? Diese Frage stellt sich immer wieder, wenn es um Maßnahmen an den Gewässern geht. In Einvernehmen mit der unteren Wasserbehörde ist dazu inzwischen geregelt worden, dass immer dann die Kommune in der Verantwortung ist, wenn durch Baumaßnahmen an den Gewässern deren Abflusssituation verbessert wird. Geht es einfach nur darum, beschädigte Ufermauern zu ersetzen, ist das im Normalfall Sache des Grundstückseigentümers. Die Unterscheidung ist deshalb von Bedeutung, weil kommunale Schäden komplett von Bund und Land getragen werden und private nur zu 80 Prozent. Die Festlegung hat dazu geführt, dass schon 17 Maßnahmen (Gesamtschaden 3,5 Millionen Euro) aus dem kommunalen Wiederaufbauplan gestrichen werden konnten.
Das ist ein Thema, das sicher noch zu Diskussionen führen wird. Deshalb werden bis Ende Oktober Einwohnerversammlungen für alle vom Hochwasser betroffene Bachtäler stattfinden. Außerdem stehe man Betroffenen natürlich auch außerhalb dieser Termine zu Gesprächen zur Verfügung, sagten Schwarz und Großer. Die können auch in der Freiheit26 geführt werden, in deren Obergeschoss das Projektmanagement sein Büro eingerichtet hat.
Schäden an folgenden Gebäuden und Straßen sind bereits beseitigt: Lennepark, Grünewiese, Bocksberg Weg, Westiger Straße (Straßenschäden), Straßenschäden Mondhahnstraße, Bürgerservice, Sekundarschule, Medienzentrum, Stadtbücherei, Tiefgarage Fritz-Berg-Haus und Jugendzentrum/Musikschule.
Begonnen wurde mit diesen Maßnahmen: Lennepromenade, Siepen und Weg im Bereich Blockhaus, Steinssiepen, Bach gegenüber der Firma Hesse, Straße am Schützenplatz, Hangsicherung Buchholzstraße und Nettebach zwischen Nedschroef und Finkernagel.