Brandstiftung an Bulli eines Polizisten: Altenaer muss sich vor Gericht verantworten

Am frühen Pfingstmontag 2022 brannte ein Bulli in Evingsen. Die Polizei ermittelte einen mutmaßlichen Brandstifter. Jetzt ist der Prozess vor dem Amtsgericht gestartet.
Altena – In der Nacht zum 6. Juni 2022 brannte in einer ruhigen Nebenstraße in Evingsen der private Multivan eines Polizeibeamten. Der Innenraum des Fahrzeugs wurde völlig verwüstet. Es entstand ein Sachschaden von 17 000 Euro.
Eine zerschlagene Scheibe und Benzin als Brandbeschleuniger belegten die vorsätzliche Brandstiftung. Der Tatverdacht fiel schnell auf einen Anwohner, den die Polizei bereits kurz nach dem Brand an der Wichernstraße ermitteln konnte und der sich deshalb nun im Amtsgericht Altena vor einem Schöffengericht verantworten muss.
Der Besitzer des Vans erinnerte sich vor Gericht daran, dass er am 6. Juni (Pfingstmontag) gegen ein Uhr nachts durch lautes Geschrei wach geworden war. „Ich sah, wie mein Bulli völlig in Flammen stand.“ Andere Zeugen berichteten von einem lauten Knall, durch den sie wach geworden waren und anschließend Feuerwehr und Polizei alarmiert hatten.
Dieser Knall ließ sich später einer zertrümmerten Scheibe an dem Fahrzeug zuordnen. Mehrere Nachbarn bemühten sich, irgendwo einen Gartenschlauch anzuschließen, um den Brand zu löschen. Das gelang jedoch erst der örtlichen Löschgruppe der Feuerwehr.
Wie entstand der Verdacht gegen den Angeklagten? Ein Zeuge hatte ihn eine halbe Stunde vor dem Brand in seinem Garten gesehen und den lauten Knall einer Tür gehört. Das war offenbar der Ursprung des Verdachts, denn am Fahrzeug gesehen hatte den Angeklagten niemand. Er sei aber „stark alkoholisiert“ gewesen, was sich durch Torkeln und Lallen gezeigt habe. Außerdem habe er Schürfwunden an den Unterarmen gehabt.
Das belastendste Indiz waren angeblich „geflämmte“ Barthaare des Angeklagten. Doch einer der beiden Zeugen, die das bei den Vernehmungen durch die Polizei zu Protokoll gegeben hatten, wiederholte diese angebliche Beobachtung nicht. Er habe „keinen verbrannten Bart“ gesehen. Auch die Aussage, dass er den Angeklagten auf dem Weg vom Fahrzeug in Richtung seiner Balkontür gesehen habe, wiederholte er nicht. Richter Dirk Reckschmidt fragte nach: „Wie Ihre Aussage, Sie hätten den Angeklagten von der Brandstelle weglaufen sehen, in das Vernehmungsprotokoll kommt, können Sie nicht sagen?“ „Nein“, das konnte der Zeuge nicht.
Sein Vater blieb bei der Aussage über einen angeblich angesengten Bart. Aber auch er revidierte seine polizeiliche Aussage, er habe aus dem Gegröle auf der Straße „die Stimme des Beschuldigten deutlich erkennen können“. Heute könne er das so nicht mehr sagen, erklärte er im Gerichtssaal.
Es gab keinerlei Hinweise, dass einer der Zeugen bei der Polizei bewusst die Unwahrheit gesagt hatte. Aber es gab Anlass für den Vorsitzenden Richter, eine grundsätzliche Frage in den Gerichtssaal zu stellen: „Wie entstehen Erinnerungen?“ Diese werden eben auch sozial modelliert, und so stellte der Richter im Laufe der Verhandlung eine Frage, die auf dieses Phänomen abzielte: „Wer weiß alles, wer es war?“
In der Tat scheint sich der Angeklagte nicht nur wegen seiner Trunkenheit in der Tatnacht für die Rolle des möglichen Täters anzubieten: Einem Zeugen waren Cannabisgeruch und ein dauerhaft brennendes, offenbar wachstumsförderndes Licht im Keller des Angeklagten aufgefallen. Bei der Durchsuchung seines Hauses fand die Polizei am Tag nach dem Brand eine Hanfplantage mit 20 Pflanzen. Den Anbau von Betäubungsmitteln gab der Angeklagte zu. Der Vorwurf der vorsätzlichen Brandstiftung werde von seinem Mandanten jedoch „pauschal bestritten“, erklärte Verteidiger Andreas Trode.
Der Prozess wird am Freitag, 17. Februar, mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.