Im Bereich Buchholz laufen zurzeit die Vorbereitungen für die Reparatur der Bundesstraße auf Hochtouren. Dafür wurde der Obergraben des Wasserkraftwerks Schwarzenstein trockengelegt. Anfang August wurde ein Fundament gegossen, jetzt kommen tonnenschwere Betonfertigteile zum Einsatz, die wegen ihrer Noppen an Legosteine erinnern.
Sie werden benötigt, um am Fuß der Böschung zwischen Straße und Obergraben eine Stützmauer zu errichten. Die sei erforderlich, um den im Straßenbau heutzutage üblichen Regelböschungswinkel hinzubekommen, erklärt Berg. Die alte Böschung, die am 14. Juli mitsamt der auf ihr wachsenden Bäume in den Obergraben stürzte, war nämlich viel zu steil.
Wenn die Böschung gesichert ist, kommt Open Grid zum Zuge. Diesem Unternehmen gehört die Ferngasleitung, die durch das Unwetter freigelegt wurde und an der jetzt Reparaturen erforderlich sind, bevor die Fahrbahn der Bundesstraße wieder hergerichtet werden und schließlich der Obergraben wieder geflutet werden kann. Dass der Betreiber der Wasserkraftanlage monatelang keinen Strom erzeugen kann, sei natürlich bedauerlich, aber normales Betriebsrisiko, meint Berg. Straßen NRW zahle jedenfalls in solchen Fällen keine Entschädigungen.
Der Abschnitt zwischen dem ehemaligen Schwarzenstein-Komplex und der Einmündung der Buchholzstraße ist der, der am stärksten betroffen wurde. Die Böschung muss dort noch an einer weiteren Stelle gesichert werden. Weiter ist man ein Stück weiter in Richtung Werdohl, wo ein aus Richtung Lissingsiepen kommendes Bächlein völlig außer Kontrolle geriet und neben der ehemaligen Gaststätte Otlinghaus die Straße zerstörte. Dort wurde bereits ein neuer Durchlass errichtet.
Auch die Stadt war in diesem Bereich schon tätig. Ihr gehört die Buchholzstraße, die im Einmündungsbereich zur B 236 unterspült und erheblich beschädigt wurde. Diese Schadstelle wurde mit mit Sand gefüllten Säcken (sogenannte Bigpacks) provisorisch gesichert, so dass die Anlieger der hinteren Werdohler Straße jetzt aus Richtung Nette durchs Buchholz zu ihren Häusern gelangen können. Allen anderen ist das nicht gestattet, weil es sich bei Kohlhagener Weg und Buchholzstraße nach wie vor um Anliegerstraßen handelt.