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Es geht um drei Termine: Verkaufsoffene Sonntage wieder Thema im Rat

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Von: Jona Wiechowski

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Schon zehn Jahre her ist diese Alwewo-Veranstaltung an einem verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt, zu deren Anlass wirklich viele Menschen in die Stadt gekommen waren. Die Stadt Altena möchte in 2023 gerne drei Veranstaltungen mit verkaufsoffenen Sonntagen ausrichten. Das muss aber erst im Rat beschlossen werden. ARCHI
Schon zehn Jahre her ist diese Alwewo-Veranstaltung an einem verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt, zu deren Anlass wirklich viele Menschen in die Stadt gekommen waren. Die Stadt Altena möchte in 2023 gerne drei Veranstaltungen mit verkaufsoffenen Sonntagen ausrichten. Das muss aber erst im Rat beschlossen werden. ARCHI © Hornemann

Die verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2023 in Altena stehen noch nicht offiziell fest, da das Thema aufgrund von Unklarheiten von der Tagesordnung der letzten Ratssitzung genommen werden musste.

Altena – Für die kommende Sitzung am Montag, 24. April, steht es nun wieder an. Viel Zeit für den ersten Termin bleibt schließlich nicht. Der ist schon am Sonntag, 7. Mai, dem Tag der Sprengung der A 45-Brücke

In der Beratungsvorlage zum Rat wurden die verkaufsoffenen Sonntage gemäß der „ordnungsbehördlichen Verordnung“ vorgeschlagen. Diese Termine sind Sonntag, 7. Mai als „Maimarkt“, Sonntag, 13. August, „Anno Tuck“, und Sonntag, 10. Dezember „Wintermeile“ inklusive Weihnachtsmarkt. Die Verkaufsstellen sollen an diesen Tagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Die Veranstaltungsreihe „Anno Tuck“ hatten Märkischer Kreis und Stadtmarketing Altena Ende Februar im Apollo-Service-Kino vorgestellt – als Nachfolge für das bekannte Mittelalterfest, dessen Ende im vergangenen Jahr verkündet worden war. Vom 4. bis 13. August soll es an insgesamt zehn Tagen zurück in die flotten 50er-Jahre gehen.

Geplant sind Konzerte, Tanz- und Motto-Events, aber auch Theater, Ausstellungen oder Lesungen, die den Zeitgeist der Epoche widerspiegeln. Austragungsort werden die Burg Altena sowie weitere Lokalitäten der Stadt sein. Konkretere Details sollen noch bekannt gegeben werden.

Wichtig ist dabei: Verkaufsoffene Sonntage dürfen rechtlich gesehen nicht alleine stattfinden, sondern müssen immer in Verbindung mit einem Markt oder Fest organisiert werden. Dazu muss sich die Verkaufsöffnung auf das nähere Umfeld des eigentlichen Marktgeschehens beschränken und darf nicht für das ganze Stadtgebiet gelten – deswegen die räumliche Beschränkung der Veranstaltungen in Altena auf drei Straßen.

Die Gewerkschaft Verdi hatte in der Vergangenheit immer wieder juristisch erwirkt, verkaufsoffenen Sonntag zu verhindern.  jw

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