1. come-on.de
  2. Lennetal
  3. Altena

Spenden nach Flutkatastrophe: Frist für Anträge wird verlängert

Erstellt:

Von: Jona Wiechowski

Kommentare

Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021 sind viele Spendengelder in Altena angekommen. Noch sind nicht alle verteilt. Anträge können noch eingereicht werden. ARCHI
Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021 sind viele Spendengelder in Altena angekommen. Noch sind nicht alle verteilt. Anträge können noch eingereicht werden. ARCHI © BENDER

Noch sind Spendengelder da, die nach der Hochwasser- und Unwetterkatastrophe im Juli 2021 auf dem Spendenkonto der Stadt Altena eingegangen sind. Der Rat hat in seiner Sitzung am Montag deshalb die Frist zur Antragstellung nochmals verlängert – bis Ende Juni 2023.

Altena – Laut Stefan Kemper, Kämmerer der Stadt Altena, wurden bisher insgesamt 622 000 Euro an Spendengeldern ausgezahlt. Es stünden demnach noch rund 900 000 Euro zur Verfügung. Weiter berichtete er, dass bisher 151 Anträge auf Spendengelder eingereicht wurden, von denen 93 bearbeitet wurden und 58 Fälle noch offen sind. Die offenen Anträge konnten bisher nicht bearbeitet werden, da von den Antragstellern noch nicht alle erforderlichen Unterlagen wie Bescheide über Wiederaufbaumittel des Landes vorgelegt wurden.

Derzeit steht an, dass die Frist für die privaten Antragssteller vom Land über den 30. Juni hinaus verlängert werden könnte. Die Spendenkommission hatte deshalb vorgeschlagen, die Frist für Neuanträge auf Spendengelder von Hochwasserbetroffenen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, bis zum 30. Juni zu verlängern. Dies richtet sich insbesondere an Grundstücksbesitzer entlang von Bachläufen, deren Grundstückseinrichtungen durch das Hochwasser Schäden erlitten haben. Anträge, die aufgrund fehlender Mitwirkung abgelehnt wurden, können im Zuge der Fristverlängerung ebenfalls wieder aufgenommen werden.

Um die Fristverlängerung zu ermöglichen, hat der Stadtrat auf Empfehlung der Spendenkommission die Paragrafen eins und vier der Richtlinie zur Verteilung von Spenden geändert. Der geänderte Paragraf eins sieht vor, dass alle Antragsteller, die bisher keinen Antrag gestellt haben oder deren Antrag abgelehnt wurde, einmalig bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag stellen können.

Der geänderte Paragraf vier erweitert die Voraussetzung für den Empfang einer Zuwendung auf Schäden an Grundstückseinrichtungen, die der unmittelbaren Sicherung des Bachlaufs dienen.

Auch interessant

Kommentare