Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Fluthilfe bei Gebäudeschäden in mehreren Etappen kommt. Nach der Bewilligung gibt es zunächst einmal 40 Prozent. Eine Zwischenabrechnung, wie sie bisher verlangt wurde, ist neuerdings nicht mehr nötig: Die Betroffenen müssen lediglich eine Belegliste führen, um nachzuweisen, dass die ersten 40 Prozent der Fluthilfe aufgebraucht sind. Dann werden weitere 40 Prozent gezahlt. Den dritten und letzten Teilbetrag von 20 Prozent gibt es erst, wenn alles fertig ist und ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden kann. Bund und Land tragen 80 Prozent des Schadens. Für den Rest können die Betroffenen Mittel aus dem Spendenfonds der Stadt beantragen.
Am Freitag ging im Altenaer Rathaus der Bewilligungsbescheid für den kommunalen Wiederaufbauplan ein. Während das bei Privatpersonen mit einer sofortigen Zahlung verbunden ist, fließt an die Stadt noch kein Geld. Sie muss jetzt für jeden der knapp 150 von ihr gemeldeten Schäden ein Projektdatenblatt ausfüllen und dabei konkrete Angaben zu Art und Umfang machen. Bei den Projektdatenblättern handelt es sich um Formulare, die es bisher noch gar nicht gibt. Es werde aber nicht mehr lange dauern, bis sie abgerufen werden können, kündigte die Ministerin an.
Darauf wartet man bei der Stadt dringend – schließlich ist sie bei einigen Maßnahmen schon in Vorleistung getreten. So wurden zum Beispiel an vielen Stellen die Bachbetten ausgebaggert, damit das Wasser ungehindert abfließen kann. Die Schäden an der Straße Grünewiese und an der Zufahrt zu Wohnhäusern oberhalb des Evingser Schützenplatzes sind beseitigt. Für das laufende Jahr sind Arbeiten unter anderem am seit Juli nur noch mühsam zu befahrenden Hügelweg geplant. Welche Maßnahmen dann als nächstes anstünden, sei noch nicht entschieden, sagte Stadtkämmerer Stefan Kemper – wobei viele Bürger auf eine Entscheidung ganz besonders warten: Sie wollen wissen, wie es mit dem Frei- und Hallenbad in Dahle weitergeht. Dort steht ein kompletter Neubau zur Diskussion.