Preisbremse: Es hakt mit der Umsetzung - individuelle Stadtwerke-Info kommt

Seit Anfang März gilt rückwirkend für das ganze Jahr 2023 die Energiepreisbremse. Versorger wie die Stadtwerke Altena müssen ihre Kunden informieren, wie viel weniger sie zahlen müssen – eigentlich schon zum 1. März.
Altena – Doch es hakt wegen Problemen mit dem Computerprogramm. Wie bei vielen anderen Stadtwerken auch, wird es in Altena länger dauern. Die Stadtwerke stellen ein Schreiben bis Mitte März in Aussicht. Und betonen: Negative Auswirkungen hat das nicht.
Neben den finanziellen Entlastungen für Kunden, hatte die Bundesregierung im Zuge der Energiepreisbremse auch Informationspflichten beschlossen. Darin heißt es unter anderem: Letztverbraucher müssen umfassend über die individuelle Wirkung der Preisbremse aufgeklärt werden.
Bei diesen Informationspflichten wird im Wesentlichen zwischen allgemeinen und kundenindividuellen Informationen unterschieden. Was die allgemeinen Informationspflichten angeht, haben die Stadtwerke schon Informationen auf ihrer Homepage veröffentlicht oder in persönlichen Anschreiben darauf hingewiesen. In den kommenden Tagen soll dazu noch allen Kunden das Kundenmagazin zugestellt werden, das umfassende Informationen zur beschlossenen Preisbremse enthält.
„Die kundenindividuellen Informationen hingegen – wie Entlastungskontingent oder Abschlagshöhe – lassen sich nur mit einer speziellen IT-Lösung gesetzeskonform ermitteln und umsetzen“, heißt es von den Stadtwerken. Diese Implementierung sei mit hohem Aufwand verbunden. „Eine Einbindung der IT-Lösung in das bestehende System ist in der Kürze der vorgegebenen Zeit für viele Versorgungsunternehmen kaum darstellbar.“ Um die nötige Sorgfalt walten zu lassen, müssten nach einer erfolgreichen Installation zudem rechtliche Rahmenbedingungen überprüft sowie Probeläufe gestartet werden. Die Stadtwerke Altena arbeiteten mit Hochdruck an einer schnellen Fertigstellung und gingen aktuell davon aus, dass die individuellen Informationen für alle Kunden bis Mitte März versandbereit sind.
Unabhängig davon gilt: Alle Kunden werden die ihnen zustehenden Entlastungen rückwirkend bis Januar 2023 in voller Höhe erhalten. Die zeitliche Verzögerung der Anschreiben habe keine negativen Auswirkungen, heißt es.
Energiepreisbremse
Die vom Bund eingeführte Energiepreisbremse deckelt die Kosten für die Verbraucher. Bei Gas darf die Kilowattstunde beispielsweise nicht mehr als 12 Cent kosten. Den Rest übernimmt deshalb der Bund. Das gilt allerdings nur für 80 Prozent des Jahresverbrauchs. Voraussichtlich Mitte März sollen Kunden der Stadtwerke Altena ein Schreiben erhalten, wie viel sie konkret sparen.