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Kurz vor Fristende: Mehr als jede zweite Grundsteuer-Erklärung fehlt

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Von: Markus Wilczek

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Die „Feststellungserklärungen zur Neuberechnung der Grundsteuer“ müssen noch viele Grundstückseigentümer im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Altena abgeben. Die Frist endet am 31. Januar.
Die „Feststellungserklärungen zur Neuberechnung der Grundsteuer“ müssen noch viele Grundstückseigentümer im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Altena abgeben. Die Frist endet am 31. Januar. © dpa

Grundstückseigentümern bleiben nur noch wenige Tage Zeit: Die – bereits um drei Monate verlängerte – Frist für die Abgabe ihrer Grundsteuererklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer beim Finanzamt läuft zum Monatsende aus. Viele Betroffene scheinen mit dem nahenden Fristende aber dennoch eher locker umzugehen

Altena – Etwa 35 600 Grundstücke gibt es im Geschäftsbereich des Finanzamtes Altena, ebenso viele „Feststellungserklärungen zur Neuberechnung der Grundsteuer“ müssen dort abgegeben werden. Mehr als die Hälfte der Grundstückseigentümer aus Nachrodt-Wiblingwerde, Altena, Werdohl, Neuenrade, Plettenberg und Herscheid ist dieser Verpflichtung aber noch nicht nachgekommen. Wie das Finanzamt Altena auf Nachfrage der Redaktion mitteilte, sind bisher erst rund 16 000 Steuererklärungen (rund 44 Prozent) eingegangen.

Deshalb ruft Stefanie Dißmann, Leiterin des Finanzamts Altena, alle Eigentümer sowie Steuerberater dazu auf, die Grundsteuererklärung innerhalb der Frist abzugeben.

„Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Grundsteuererklärung vertraut zu machen, ist unsere digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de“, gibt Dißmann einen Hinweis an alle Betroffenen, die sich mit dieser Sache bislang noch gar nicht beschäftigt haben. Auf dieser Plattform sind unter anderem Erklärvideos für die Abgabe der Grundsteuererklärung über das Online-Finanzamt Elster zu finden, die Schritt für Schritt durch die Eingabefelder führen. „Unsere Check-Listen liefern einen guten Überblick der benötigten Daten und geben Hinweise, wo diese zu finden sind“, so Dißmann weiter. Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.

Mehr als 90 Prozent der bislang beim Altenaer Finanzamt eingegangenen Erklärungen sei digital eingereicht worden. Dies biete laut Stefanie Dißmann viele Vorteile: „Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ohne Papier abgegeben werden. Außerdem unterstützt Elster mit Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.“

Wer kein eigenes Benutzerkonto bei Elster hat, kann die Grundsteuererklärung über den Zugang von nahen Angehörigen abgeben. Für die Abgabe der Erklärung wird das Aktenzeichen benötigt. Das Altenaer Finanzamt hat allen Eigentümern von Wohngrundstücken ein individuelles Informationsschreiben zugeschickt, das bereits die überwiegenden Daten für die Grundsteuererklärung enthält. „Auch das Aktenzeichen findet sich dort“, erklärt Dißmann. „In der Erklärung ist das die erste Eingabe, die gemacht werden muss.“ Das Aktenzeichen ist auch auf einem früheren Einheitswert-Bescheid des Finanzamtes oder auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde zu finden.

„Eigentümer von Eigentumswohnungen haben uns gefragt, ob sie in der eigenen Grundsteuererklärung auch Angaben zu weiteren Personen machen müssen, die eine andere Wohnung im Haus besitzen“, sagt die Leiterin weiter. „Das müssen sie nicht. Sie tragen nur die Daten zu ihrer eigenen Wohnung und ihrem Anteil am Gemeinschaftseigentum sowie, falls vorhanden, den zugehörigen Garagenstellplatz ein“, gibt die Leiterin des Finanzamts einen weiteren Tipp zum Ausfüllen der Erklärung.

Grundsätzlich gelte, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist. „Unabhängig davon, ob man ein Infoschreiben vom Finanzamt erhalten hat oder nicht“, so Dißmann. Wer das Schreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann über das Grundsteuerportal (Geodatenportal) der Finanzverwaltung den sogenannten Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück abrufen. Dieser enthält bereits den Großteil der Daten, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden: zum Beispiel die Gemarkung, den Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt.

Wer keine Erklärung abgibt, riskiert nach einer Mahnung durch das Finanzamt einen Säumniszuschlag in Höhen von mehreren hundert Euro und ein noch deutlich höheres Zwangsgeld. Zudem kann das Finanzamt das Grundstück schätzen. Im Regelfall passiert die Schätzung zu Ungunsten des Grundstückseigentümers, weil das Finanzamt den Grundstückswert eher großzügig anlegt.

Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Alle Einnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen finanzieren die Städte und Gemeinden unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen. In Altena spülte die Grundsteuer zuletzt rund 5,3 Millionen Euro in die Stadtkasse.

Kontakt

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Altena unter Tel. 0 23 52 / 9 17 19 59 (Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr) erreichbar.

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