Verboten zu Fuß übers Gleis: Stadt Altena sucht Lösung

Ein schneller, unsicherer Blick Richtung Bahnsteig, dann nochmal nach rechts und links und flott über Schotter und Schienen auf die sichere Seite. Jeden Tag ist zu beobachten, wie Menschen allen Alters und Geschlechts illegal die Abkürzung zwischen Markaner und Bahnhof nehmen. Das darf nicht so weitergehen, meinen Politiker und Verwaltung. Die CDU hatte dazu am Montag während des Hauptausschusses einen Antrag gestellt, der von allen mitgetragen wurde.
Altena – „Das ist jedenfalls ein lebensgefährlicher Zustand, den wir schnellstmöglich ändern müssen“, sagte CDU-Fraktionssprecher Helmar Roder. Vor allem seit der Verlegung aller Bushaltestellen vom Bahnhof zum Markaner sei festzustellen, dass Personen in Richtung Bahnhof oder in Richtung Behördenviertel gehen. Dazu nutzen sie die neue Fußgängerbrücke, landen dann aber auf der andere Seite der Bahngleise vor der Lärmschutzwand. Dort liegt ein Teil des insgesamt noch längst nicht fertiggestellten Lenneparks. In der Lärmschutzwand ist eine unverschlossene Fluchttür, die für die illegale Überquerung der Gleise ideal gelegen ist. Roder: „Es ist lebensgefährlich, es ist verboten und es wird trotzdem gemacht.“
Auf Antrag der CDU wurden am Montag Bürgermeister und Verwaltung beauftragt, einen vorhandenen Durchstich unter den Gleisen Richtung zu öffnen und so einen Fußweg zur Fußgängerbrücke zu ermöglichen. Der Durchstich liegt auf der Ebene der jetzigen Unterführung und regulären Zuwegung zum Bahnsteig und ist komplett zugeschüttet.
Dass das teuer wird und nicht schnell vonstatten gehen kann, weiß Roder. Es werde sexterne Planungsunterstützung benötigt, um ein Provisorium so zu bauen, dass es von Anfang an richtig angelegt und nutzbar für den später folgenden Gesamtausbau des Lenneparks sei. Doppelte Kosten sollten in jedem Fall vermieden werden. Die Planungs- und Baukosten für diese Unterführung sollen bis zur Ratssitzung am 6. Februar eingepreist werden, damit sie noch in den städtischen Haushalt einfließen können.

Bürgermeister Uwe Kober stimmte Roder zu. Er versprach für die Verwaltung, als erstes ein Provisorium in Angriff zu nehmen. Der Durchstich müsse geöffnet und vermutlich entwässert werden und dürfe bei Starkregen nicht volllaufen. Der Hauptausschuss stimmte dem CDU-Antrag einstimmig zu.
Kober hatte laut darüber nachgedacht, dass es am einfachsten sei, die Notausgangstür der Deutschen Bahn abzuschließen. Dieser Durchschlupf sei sehr bequem und verleite die Menschen, die lebensgefährliche Abkürzung über die Gleise zu nehmen. Tür, Lärmschutzwand und Gleise seien aber selbstverständlich Hoheitsgebiet der Bahn und er wisse natürlich, dass die Fluchttüre nicht verschlossen werden dürfe. Deshalb müsse die Stadt an einer eigenen Lösung arbeiten. Es könne sich herausstellen, so hatte Roder bei seiner Antragstellung Flexibilität gezeigt, dass sich noch bessere Lösungen finden ließen.
BGA-Schüler verhalten sich vorbildlich
Der Vermutung im CDU-Antrag, Schülerinnen und Schüler des Burggymnasiums nutzten die Abkürzung über die Gleise, widersprach Ordnungsamtsleiterin Lisa Pflüger. Polizeibeamte hätten nach Verlegung der Bushaltestellen an den Markaner beobachtet, dass sich die Jugendlichen vom BGA vorbildlich verhielten und den Weg über die Fritz-Berg-Brücke vom und zum Markaner nutzten. Der reguläre Fußweg führt vom Markaner über eine Treppen- und Steiganlage zur höher liegenden Fritz-Berg-Brücke, nach deren Überquerung geht es über einen kleinen Stich direkt zur Gerichtstraße oder wieder über Treppen hinunter zum Bahnhof. Für die Schüler ist die Abkürzung über die Bahngleise wenig attraktiv.
Bahn: Notfalltür hat wichtige Funktion für Einsatzkräfte
Vor drei Wochen hatte ein Pressesprecher der Deutschen Bahn auf Nachfrage dieser Zeitung geantwortet: „Uns ist das Thema bekannt.“ Inwiefern die Notfalltür versetzt werden könne, war damals unklar. Grundsätzlich erfülle die Tür eine wichtige Funktion, in dem sie Einsatzkräften im Notfall einen weiteren Weg bietet. Der Pressesprecher appelliert, auf jeden Fall den vorgesehenen, wenn auch längeren Weg zu nehmen. Denn: „Diese vermeintliche Abkürzung kann auch schnell die letzte sein“, mahnt er mit Blick auf moderne Züge, die heute kaum mehr zu hören sind. Auf Nachfrage hatte Hendric Bagert als örtlich zuständiger Sachbearbeiter der Bundespolizeiinspektion Dortmund gesagt: „Das Überschreiten der Gleise stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit nach der Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) dar.“ Das Verwarngeld ist mit 25 Euro auf den ersten Blick recht überschaubar.