Bestes Beispiel dafür, wie wichtig diese Unterscheidung ist, sind die vielen kleinen Brücken zu den Grundstücken. Viele von ihnen wurden von dem Hochwasser so stark beschädigt, dass sie nicht mehr befahren werden dürfen. Repariert sind bisher die wenigsten – auch deshalb nicht, weil die Gesamtschau auf die Gewässer noch aussteht. Bei allen Maßnahmen müsse darauf geachtet werden, die Leistungsfähigkeit zu verbessern, erklärte Schwarz.
Zurück zu den Brücken zu den einzelnen Häusern: Die sind zunächst einmal privat, die Reparatur ist damit Sache der Eigentümer. Wenn Reparatur oder Neubau allerdings eine „wasserwirtschaftliche Verbesserung“ mit sich bringt, dann zahlt die Stadt aus den Mitteln des Wiederaufbauplans. So jedenfalls die bisherige Auffassung, die jetzt mit der Bezirksregierung noch einmal abschließend geklärt werden soll. Eine wasserwirtschaftiche Verbesserung liegt immer dann vor, wenn Durchlässe vergrößert werden.
Kommt die Stadt für den Neubau einer Brücke auf, dann tut sie das mit Mitteln aus dem Wiederaufbauplan. Das bedeutet eine hundertprozentige Kostenübernahme durch Bund und Land. Private Maßnahmen werden nur zu 80 Prozent gefördert – und das auch nur, wenn ein entsprechender Antrag gestellt worden ist. Dafür haben die Bürger nur noch neun Monate Zeit: „Der 30. Juni 2023 ist ein wichtiger Termin. Den darf man einfach nicht verpassen“, warnte Ronny Grosser. Etwa ein Dutzend Bürger zeigten auf, als Andreas Kisker fragte, wer den entsprechenden Antrag schon gestellt hat. „Das ist ausbaufähig“, befand der städtische Abteilungsleiter für Bauen und Planen.
Viel Sorgen bereitet den Anliegern des Grennigloher Weges der Zustand des Baches oberhalb des Wendeplatzes. Dort gebe es praktisch kein Bachbett mehr, sagten sie und baten dringend um Abhilfe. Die soll kommen, vorher musste allerdings erst eine Einigung mit Nachrodt-Wiblingwerde her, weil der Bach dort über deren Gebiet fließt.
Olaf Schwarz kümmert sich seit 20 Jahren um die Abwicklung von Hochwasserschäden. Anfangs gebe es eine große Bereitschaft, die Situation der Gewässer zu verbessern, weiß er aus Erfahrung. „Aber nach drei, vier Jahren gibt es dann nur noch Diskussionen um Grundstücke und Quadratmeter“. Und zwar vor allem dann, wenn es um Stützmauern geht: Ob sie denn wirklich gezwungen werden könne, Teile ihres Gartens dafür herzugeben, dass statt einer Stützmauer am Grennigloher Bach eine Böschung gebaut werden könne, wollte eine Grundstücksbesitzerin wissen. Großer verwies auf die untere Wasserbehörde, die zu allen Maßnahmen ihr Okay geben müsse und sprach mit Blick auf den Zustand der Bäche im Brachtenbecker Tal von einem „gewissen Wildwuchs“: „Ob das alles jemals genehmigungsfähig war, das lass’ ich mal dahingestellt“.