Feuer im Lost Place Schwarzenstein: Zwei Mädchen angeklagt

Auf einmal ging es ganz schnell: Die zehnmonatigen Ermittlungen der Hagener Staatsanwaltschaft zum Großbrand in der Ruine Schwarzenstein am Abend des 26. März 2022 sind zu einer Anklage gekommen. Vor Gericht sollen nun eine 15- und eine 16-Jährige aus Iserlohn. Die beteiligte 18-Jährige aus Altena hat in anderen Verfahren so viel Dreck am Stecken, dass ihre Beteiligung an dem Feuer strafrechtlich keine Rolle spielt.
Altena – Vor wenigen Wochen hatte es bei der Staatsanwaltschaft noch geheißen, man ermittle und es gebe nichts Neues. Dass sich das ganz kurzfristig anders entwickelt hat, bestätigte die Hagener Staatsanwältin und Dezernentin Miriam Strunk auf Nachfrage: „Es ist alles sehr frisch. Ich habe das Verfahren angeklagt.“ Dabei handele es sich konkret um den Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung gegen die beiden Minderjährigen.
Gegen die heranwachsende 18-Jährige habe sie das Verfahren vorläufig eingestellt. „Nicht, weil sie nicht beteiligt gewesen ist, sondern weil gegen sie weitere Verfahren mit durchaus erheblichen Strafen“ im Gange seien. Eine mögliche Strafe aus dem Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung gegen die Altenaerin würde daher nur unerheblich ins Gewicht fallen. Diese weiteren Verfahren stünden allerdings in keinerlei Zusammenhang mit dem Großbrand in Altena.
Ob das Verfahren gegen die beiden Mädchen aus Iserlohn überhaupt eröffnet werden wird, stellte Christian Potthast vom Landgericht Hagen in Frage. Der dort Vorsitzende Richter übernimmt in Amtshilfe Presseanfragen an der Iserlohner Amtsgericht, vor dem die beiden Jugendlichen angeklagt sind.

Im Gespräch mit der Redaktion ordnete Potthast das Verfahren juristisch ein. Zunächst einmal handele es sich laut Staatsanwalt „nur“ um den Vorwurf einer fahrlässigen Brandstiftung. Laut Anklage der Staatsanwältin Strunk hätten die beiden Mädchen in einer Tonne Feuer gemacht, weil ihnen kalt gewesen sei. Wegen Fahrlässigkeit werde deshalb auch nicht vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht verhandelt. Zudem handele es sich um eine Anklage vor dem Jugendgericht, nicht vor dem Jugendschöffengericht.
Die Anklage sei von der Staatsanwaltschaft erhoben, in jedem Fall prüfe das Gericht noch einmal, ob es tatsächlich zu einer Anklage mit Hauptverhandlung komme. Das sei ein so genanntes Zwischenverfahren, bei dem den Beschuldigten die Möglichkeit gegeben wird, sich zu äußern. Potthast: „Es könnte sein, dass das Verfahren erst gar nicht eröffnet wird.“ Das Amtsgericht werde im Vorfeld einer möglichen Verhandlung ermitteln, ob das Feuer zum Aufwärmen überhaupt fahrlässig gewesen ist.

Potthast beschrieb den üblichen juristischen Ablauf so: „Ist eine Verurteilung wahrscheinlich? Erst dann ist es ein so genannter hinreichender Tatverdacht. Erst dann kommt es zu einer Hauptverhandlung.“ Das Strafmaß für Jugendliche bei fahrlässiger Brandstiftung sei zudem nicht allzu hoch. Potthast: „Im schlimmsten Fall gibt es Arrest.“ Denkbar sei auch, dass die Mädchen Auflagen oder Weisungen erhalten. Der Schutz Minderjähriger sei sehr hoch.
Die Anklage geht von einem Sachschaden in einem mittleren fünfstelligen Bereich aus. In der Brache sollen von einem früher dort tätigen Betrieb große Mengen an Verbundfaserkunststoff übrig geblieben sein, die in Folge des Tonnen-Feuers verbrannten. Die marode Dachkonstruktion bestand aus Eisenträgern und Holz, was ebenfalls in Flammen aufging. Strafrechtlich keine Rolle spielen Einbruch und Sachbeschädigung, die fahrlässige Brandstiftung wiegt schwerer.