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Klage gegen neue Höchstspannungsleitung durch den MK: So hat das Gericht entschieden 

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Von: Jona Wiechowski

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Planfeststellungsbeschluss für den Genehmigungsabschnitt B der geplanten neuen Höchstspannungsfreileitung, der auch durch den Märkischen Kreis verläuft, bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Planfeststellungsbeschluss für den Genehmigungsabschnitt B der geplanten neuen Höchstspannungsfreileitung, der auch durch den Märkischen Kreis verläuft, bestätigt. © Amprion GmbH/Daniel Schumann

Eine Privatperson hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Leitungsneubau geklagt, der auch durch den Märkischen Kreis führt. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Altena – Aufatmen bei Übertragungsnetzbetreiber Amprion: Am Dienstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für den Genehmigungsabschnitt B der geplanten 380-Kilovolt-Höchstspannungsfreileitung bestätigt. Die Leitung führt von Dortmund-Kruckel nach Dauersberg in Rheinland-Pfalz; der rund 36 Kilometer lange Abschnitt B verläuft auch durch den Märkischen Kreis.

„Die Gerichtsentscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für die Sicherung der Energieversorgung sowie die Umsetzung der Energiewende in Deutschland“, bewertet das Unternehmen, das nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses im Januar vergangenen Jahres auf eigenes unternehmerisches Risiko bereits angefangen hatte zu bauen. Unter anderem in der Nachbargemeinde Nachrodt-Wiblingwerde sind erste Arbeiten für das Provisorium sichtbar, über das in der Bauzeit der neuen Masten die Versorgung laufen wird. Auch im Drei-Städte-Eck Rosmart sind Arbeiten zu sehen.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg hatte eine Privatperson aus Attendorn geklagt. Im Klageverfahren beanstandete die Klägerseite unter anderem die geplante Ausführung der temporären Leitungsführung, sprich des Provisoriums, die für das Projekt erforderlich ist. „In der mündlichen Urteilsverkündung bescheinigte das Bundesverwaltungsgericht dem Planfeststellungsbeschluss, dass dieser nicht an den geltend gemachten Mängeln leidet“, heißt es jetzt in einer Pressemitteilung von Amprion. Insbesondere betreffe dies den Punkt der provisorischen Leitungsführung. „Aus diesem Grund wurde die Klage abgewiesen.“

Bei dem Leitungsbauvorhaben von Kruckel nach Dauersberg handelt es sich um Vorhaben Nummer 19 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG). Für Vorhaben nach diesem Gesetz ist in erster und letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Der Gesetzgeber will damit eine Beschleunigung der EnLAG-Vorhaben als vordringliche Infrastrukturprojekte auch in Gerichtsverfahren sicherstellen. „Weitere Klageverfahren sind ausgeschlossen“, so Amprion.

Wie berichtet, nutzt Amprion für die geplante Höchstspannungsfreileitung im Wesentlichen die Trassenräume der bereits vorhandenen 110- und 220-Kilovolt-Freileitungen. Die Stromkreise der bisherigen 110-kV-Freileitungen werden bekanntlich auf den neuen Masten der 380-kV-Freileitung mitgeführt. „Auf diese Weise hält der Übertragungsnetzbetreiber die Auswirkungen auf Mensch, Natur- und Umwelt so gering wie möglich“, schreibt Amprion. Das Unternehmen mit Sitz in Dortmund unterhält nach eigenen Angaben ein 11 000 Kilometer langes Höchstspannungsnetz und transportiert Strom in einem Gebiet von der Nordsee bis zu den Alpen.

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