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Jede dritte Grundsteuer-Erklärung fehlt: Das erwartet Betroffene

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Von: Jona Wiechowski

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Wird die Grundsteuererklärung auch nach Mahnung nicht abgegeben, können Verspätungszuschlag oder sogar ein Zwangsgeld drohen.
Wird die Grundsteuererklärung auch nach Mahnung nicht abgegeben, können Verspätungszuschlag oder sogar ein Zwangsgeld drohen. © Wiechowski

Auf den letzten Drücker sind beim Finanzamt Altena noch einige der neuen Grundsteuererklärungen eingetroffen. Zum Stichtag am 31. Januar hat sich die Quote damit auf 63 Prozent erhöht, wie aus einer Mitteilung der Behörde hervorgeht.

Altena- Deren Leiterin Stefanie Dißmann spricht von insgesamt 22 436 Erklärungen, von denen 90 Prozent digital abgegeben worden sind.

Anstieg zum Schluss

Noch am Montagmittag, ein Tag vor Ablauf der Frist, hatte das Finanzamt Altena auf Nachfrage der Redaktion von einer Quote von 58 Prozent gesprochen. Doch auch, wenn die Quote zum Schluss noch um fünf Prozentpunkte gestiegen ist, fehlt noch immer mehr als jede dritte Erklärung.

Erstmal Erinnerung

Alle Grundstückseigentümer, die sich bis jetzt nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben, müssen vorerst keine Konsequenzen fürchten. Dennoch werden jetzt „die nächsten Schritte“ eingeleitet. „Das bedeutet, dass wir alle Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern“, sagt Dißmann.

Zwangsgeld droht

Wird die Erklärung dann immer noch nicht abgegeben, „wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen“, heißt es weiter. „Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen.“ Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

Noch immer fehlen dem Altenaer Finanzamt viele Grundsteuererklärungen.
Noch immer fehlen dem Altenaer Finanzamt viele Grundsteuererklärungen. © Bernd Weißbrod/DPA

Abgabe weiter digital

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont die Leiterin. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“

Bescheide kommen

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns bearbeitet“, so Dißmann. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“

Neue Hebesätze 2024

Übrigens: Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. „Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer“, heißt es vom Finanzamt.  jw

Info weiter online

Die Info-Plattform der Finanzverwaltung ist hier zu finden www.grundsteuer.nrw.de. Auch die Holtline bleibt besetzt und ist unter (0 23 52) 917 19 59 erreichbar.

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