Die Anklage wirft dem Wuppertaler 22 Betrugstaten vor, deren Opfer durchweg ältere alleinstehende Damen gewesen sein sollen. Zumeist werden solche Taten arbeitsteilig begangen: Die einen rufen die Opfer an, schildern die angebliche Bedrohungslage, ein Mittäter sucht die Wohnadressen auf und sammelt ein, was die Opfer bereitwillig überreichen. Das höchste Risiko haben dabei die Läufer vor Ort, da sie immer riskieren, von ihren Opfern wiedererkannt zu werden. Die 22 Taten sollen sich in einem weiten Einzugsgebiet abgespielt haben. Um die Vorwürfe aufzuklären, müssen sich ältere, teilweise bewegungseingeschränkte Frauen auf eine lange Reise nach Altena machen. Die weiteste Anfahrt betrifft eine Zeugin aus Hannover. Dort wurde der Angeklagte festgenommen.
Sein Verteidiger mahnte angesichts nur einer Zeugin am ersten Verhandlungstag mehr Tempo an. Richter Dirk Reckschmidt zeigte sich davon unbeeindruckt. Er wolle die Zeuginnen in einem Verfahren mit einem „etwas komplexeren Tatvorwurf“ nach und nach hören. „Wir werden so weit wie möglich revisionssicher verhandeln“, kündigte der Richter eine umfassende Aufklärung der Vorwürfe an. Der zu einem früheren Zeitpunkt gegebene Hinweis, dass ein Geständnis das Verfahren erheblich abkürzen und möglicherweise eine etwas mildere Strafe zur Folge haben könnte, war beim Angeklagten auf keinerlei Echo gestoßen.