Jetzt will das Programm nämlich die Basisdaten der Immobilie wissen. Die hat das Finanzamt mir freundlicherweise vor ein paar Wochen schon schriftlich mitgeteilt: Gemarkung Altena, Flur 009, Flurstück 01103. All das ist schnell übertragen in das Formular, dass sich dann aber weigert, die nächste Seite aufzuschlagen. Es reklamiert Eingabefehler, weil es die Gemarkung Altena nicht kennt und auch mit Flur 009 nichts anzufangen weiß. Während das letztere schnell korrigiert ist (die beiden vom Amt mitgeteilten Nullen durften nicht sein), bleibt die Sache mit der Gemarkung Altena mysteriös – und das nicht nur mir, sondern auch der wirklich netten Sachbearbeiterin beim Finanzamt, die mich sogar zurückruft und mir am Ende rät, die Fehlermeldung einfach zu ignorieren.
Ach, wäre das unbekannte Altena doch mein einziges Problem gewesen. Ich möge den „zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil: Zähler, Nenner“ eintragen, heißt es in einer der folgenden Spalten. Den Erläuterungen entnehme ich, dass ich hier „1/1“ eintragen muss –das sei so bei Ehepaaren, die gemeinsam ein Haus besitzen, heißt es in den Erläuterungen zu diesem Punkt. Allerdings wird auch diese Eingabe nicht akzeptiert: „Es sind nur Zahlen mit 0 bis 4 Nachkommastellen erlaubt“, lese ich. Die Verwirrung steigt.
Jetzt geht es um die Frage, wie viel Wohnfläche die beiden beiden Wohnungen unseres Hauses eigentlich bieten. Also muss gemesen werden – aber nicht alles: „Entsprechen die Grundflächen von Räumen nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zur Nutzung, gehören diese nicht zur Wohnfläche“, lese ich in den Erläuterungen und googele nach dem Bauordnungsrecht für NRW. Da heißt es: „Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 Meter haben. (...) Für Aufenthaltsräume im Dachraum und im Kellergeschoss, im Übrigen für einzelne Aufenthaltsräume und Teile von Aufenthaltsräumen genügt eine lichte Höhe von mindestens 2,20 Meter.“ – Glück gehabt, Büro und Gästezimmer im Souterrain sind nur 2,10 Meter hoch. Ob die jetzt wohl unter das fallen, was das Elster-Formular als „Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind (ohne Zubehörräume wie zum Beispiel Keller, Waschküche)“ bezeichnet? Und was ist mit Balkon und Terrasse? Deren Fläche zählt „in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte“ zur Wohnfläche, schreibt das Finanzamt – ja was denn nun?
Ich merke: Ohne Hilfe geht das nicht. Anruf bei Steuerberater Ulrich Wirthsmann. In dessen Kanzlei läuft man sich gerade warm: „Wir beginnen gerade damit, die Formulare für unsere eigenen Immobilien auszufüllen“, sagt Wirthsmann. Erst dann wisse man, welcher Aufwand damit verbunden sei und was man den Kunden in Rechnung stellen müsse..
Die Grundsteuerwerte für sämtliche Grundstücke müssen neu festgelegt werden, weil das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt hat. Bei ihrer Berechnung werden bisher uralte Werte zugrunde gelegt.