Das Zeugenschutzprogramm für einen gewissen Zeugen Gerd S., der mit einem schwarzen Balken vor dem Gesicht in den Zeugenstand trat, machte deutlich, in welche Gefahr sich der gewöhnliche Zeuge in Evingsen begibt. Sein Inkognito reichte ihm nicht. Nein, ihm hatte auch noch eine neue Identität nach der Umsiedlung nach Dahle zugesichert werden müssen – eine Ungeheuerlichkeit! Der Angeklagte dieses Falls hatte sich hinter einer Corona-Erkrankung versteckt und war nur durch eine Liveschaltung an seinen derzeitigen Aufenthaltsort greifbar. Entsetzliches wurde ihm vorgeworfen: Die extrem mangelhafte Bewirtung des Altherrenclubs bei der Planung einer Skireise. Er verteidigte sich tapfer: Zuviel Alkohol sei nicht ratsam gewesen für die bei ihm versammelte Runde älterer Vereinsmitglieder. Und so hielt sich das Urteil trotz der leidenschaftlichen Vorträge von Ermittlungsrichterin und Staatsanwalt in Grenzen: Resozialisierung mit einem Exkurs in die griechische Wein- und Genusskultur.
Verstörend wirkte auch ein Fall von Cyberkriminalität, in dem sich gleich mehrere Angeklagte zu verantworten hatten. Viel sprach dafür, dass sie einen marokkanischen Gourmet-Tempel in Evingsen angekündigt und dafür sogar einen Google-Punkt auf der Landkarte installiert hatten. Die Ermittlungsrichterin schilderte die hochgesteckten Erwartungen: „Irgendwas von ,Junger, wilder Küche’ oder ,Kitchen impossible’ waren die Vorstellungen nach dem Lesen. Es klang sehr fabulant.“ Tatsächlich befand sich an der genannten Adresse lediglich ein ganz normales Wohnhaus. Der Staatsanwalt suchte das Positive in dieser Geschichte: „Wir können hier nur von Glück reden, dass dank der Autobahnsperrung, Felssprengung und parallelen Dorfkern-Sanierung im Nachbardorf eine Anreise aus mit Internet versorgten Gebieten nahezu unmöglich war.“ Ihre Strafe trugen die fünf Beschuldigten schließlich mit erhobenem Haupte und hinter Küchenschürzen: „Die Angeklagten haben heute hier in der Pause vor dem Schützenheim Waffeln zu backen“, verkündete der weise Richter.
Schier unglaublich klang der Fall dreier tapferer Männer, die angetreten waren, die ungeheure Ergiebigkeit der Springer Quelle zur Produktion eines Original-Evingser-Bieres zu nutzen. Gehörten sie wirklich vor Gericht? Ihre Verdienste als „Pioniere, die die fantastische Idee hatten, selber Bier zu brauen“, würdigte sogar die Ermittlungsrichterin. Der Staatsanwalt sah angesichts der extremen Spritzigkeit des Produkts allerdings einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz: Aufgrund seiner Explosivität sei das Produkt „geeignet zur Landesverteidigung“. Der Richter mahnte zu „Geschmacksexplosionen im Mund und nicht im Wohnzimmer“ und verurteilte die Angeklagten dazu, „das Gebräu an todesmutige Gäste auszuteilen“.